Rom/Bozen (lpa) - Südtirol wird in Zukunft die Möglichkeit haben, verkehrsbeschränkende Maßnahmen
zum Schutz von Umwelt und Landschaft zu setzen. Die Voraussetzung dazu schuf am späten Abend des 10.02. der
Ministerrat in Rom im Beisein von LH Arno Kompatscher, zwei von der Zwölferkommission erarbeitete Durchführungsbestimmungen
genehmigte.
"Endlich haben wir als Land Südtirol die Möglichkeit, den Verkehr auf unseren Straßen einzuschränken,
um unsere einmalige Landschaft zu schützen und die Umwelt intakt zu erhalten", erklärte Landeshauptmann
Arno Kompatscher, nachdem die Regierung in Rom die von die Zwölferkommission vorgelegte Durchführungsbestimmung
genehmigt hat. Südtirol und auch das Trentino hätten nun die Möglichkeit, sei es durch Geschwindigkeitsbegrenzungen
oder durch Verkehrsbeschränkungen besonders die gemeinsamen Passstraßen zu entlasten.
Der Ministerrat stimmte auch einer zweiten Durchführungsbestimmung zu, bei der es um die Rechnungsprüfung
geht. Sie ermöglicht die Einrichtung eigener Kontrollstellen bei den Verwaltungsgerichten in Bozen und Trient.
Diese überwachen die Haushaltsführung der lokalen öffentlichen Körperschaften, wobei sie eng
mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten.
"Mit der Genehmigung dieser zwei weiteren Durchführungsbestimmungen wird unser autonomer Handlungsspielraum
weiter ausgebaut", freut sich Landeshauptmann Kompatscher, der allen Mitstreitern für die Vorarbeit dankte.
Aus Südtiroler Sicht war die gestrige Ministerratssitzung auch eine Premiere: Zum ersten Mal begleitete der
neue Regionenminister Enrico Costa die Genehmigung einer Durchführungsbestimmung.
|