Petition zur Steuerbefreiung von Vereinsfesten findet dagegen breiten Rückhalt in der
Länderkammer
Wien (pk) – Die Ablehnung ihres Antrags heißen ParlamentarierInnen nur in seltenen Fällen gut.
Im Bundesrat war es aber am 11.02. soweit: Aufgrund der letzten Strafrechtsnovelle habe die Gesetzesinitiative
gegen Zwangsehe keine Relevanz mehr, waren SPÖ und ÖVP einig. Mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen
Strafrechtsänderungsgesetz sind die Nötigung zur Heirat mit Zwang oder gefährlicher Drohung sowie
die Verschleppung von Personen ins Ausland zum Zweck der Zwangsverheiratung als eigener Tatbestand verboten.
Bestätigung in der Länderkammer fand hingegen eine Petition von BürgerInnen zur fairen Besteuerung
von Vereinen, konkret von deren Festveranstaltungen. Der Forderung der ProponentInnen folgend, verlangen die BundesrätInnen
in einer Präambel zur Petition, dass bei kleinen Vereinsfesten nur noch die Kosten der Darbietungen zur Entscheidung
für Steuerbefreiung ausschlaggebend sein sollen.
Strafrechtsnovelle sanktioniert Zwangsheirat
Grundlage für die mehrheitlich abgelehnte Initiative der Vorarlberger ÖVP-Bundesräte Jürgen
Weiss und Edgar Mayer sowie ihres sozialdemokratischen Landsmanns Reinhold Einwallner bildete eine 2008 gefasste
Entschließung des Landtags in Bregenz, zur Verhinderung von Zwangsehen das Strafgesetzbuch zu ändern.
Die im Vorjahr beschlossene Novelle des Strafgesetzbuches trage diesem Anliegen nun Rechnung, unterstrich Mayer.
Die Wirkung zeige sich bereits an der steigenden Zahl von Scheidungen bei Zwangsverheirateten. Geteilt wurde sein
Lob dafür, dass es nun als Straftat zu werten ist, Frauen und Mädchen in die Ehe zu zwingen, von Susanne
Kurz (S/S). Weder traditionelle noch wirtschaftliche Gründe sind in ihren Augen eine Legitimation für
erzwungene Heirat. Bei einer Verurteilung würden richtigerweise bis zu fünf Jahre Haft drohen
Der Kampf gegen Zwangsehen sei weiterhin ein brennendes Thema, ungeachtet der Neuerungen im Strafrecht, wandte
Bundesrätin Monika Mühlwerth (F) ein. Die zahlreiche Beschwerden darüber sprächen Bände.
Die Ablehnung des 2008-Antrags von SPÖ und ÖVP würden die Freiheitlichen nicht mittragen, da das
jahrelange Hinauszögern einer Beschlussfassung ein schlechtes Licht auf das parlamentarische Prozedere mit
politischen Initiativen werfe.
Kleine Vereinsfeste sollen steuerfrei bleiben
Gegen die kumulative Einhaltung sämtlicher Bestimmungen zur Steuerbefreiung von Festen ehrenamtlicher Vereine
wendet sich die vom Bundesrat einhellig mitgetragene Petition, die rund 2.600 Bürgerinnen und Bürger
unterschrieben haben. Inge Posch-Gruska (S/B) problematisierte in diesem Zusammenhang die Komplexität gesetzlicher
Regelungen, die vielfach für FunktionärInnen von Vereinen kaum noch zu durchschauen sei. Oftmals stünden
auch die Interessen der Gastronomie dem Vereinsleben entgegen.
In seiner Präambel zur Petition erklärt nun der Bundesrat, weil die Organisation von Vereinsfesten ausschließlich
durch Mitglieder und nahe Angehörige vorzunehmen ist, sei davon auszugehen, dass dabei abgehaltene Musik-
und Showeinlagen auch nur von Personen ohne großen Bekanntheitsgrad durchgeführt werden. Wenn für
die Darbietungen nicht mehr als 1000 € netto pro Stunde anfallen, sollte dies dem Finanzamt als Beleg zum Wegfall
der Steuerpflicht ausreichen.
Nach der bisherigen Rechtslage wurden Vereinsfeste nur dann von der Steuer befreit, wenn neben Auftrittsrechnungen
auch noch eine Reihe anderer Bestimmungen als erfüllt ausgewiesen waren. Dazu gehörte unter anderem,
dass musikalische Auftritte einzig durch Mitglieder des Vereins oder regionale Künstler erfolgen dürfen.
Mit ihrer unentgeltlichen Arbeit seien die 120.000 Freiwilligenvereine im Land jedoch unverzichtbar für das
gesellschaftliche Zusammenleben in Österreich und dürften nicht durch massive Steuerüberprüfungen
in ihrer Existenz bedroht werden, betonte der Einbringer des Begehrens Ferdinand Tiefnig (V/O) in völliger
Übereinstimmung mit Hans-Jörg Jenewein (F/W). Der ÖVP-Mandatar zeigte sich daher sehr zufrieden
über die Reaktion des Finanzministeriums, das der Petition Folge geleistet habe. Immerhin würden Vereine
der Republik letztendlich auch finanziell nützen, fügte Jenewein an.
|