Offizielle Stellungnahme der Republik Österreich zum EU-beihilferechtlichen Prüfverfahren
der EU-Kommission gegen geplante Erweiterung von AKW-Anlagen in Ungarn
Paks/Brüssel/Wien (bmwfw) - Österreich spricht sich in einer offiziellen Stellungnahme an die
EU-Kommission gegen staatliche Beihilfen zum Ausbau der ungarischen Atomkraftanlagen am Standort Paks aus. "Wir
treten gegen jede Art der Förderung des Baus von AKWs oder der Produktion von Nuklearenergie auf. Kernkraft
ist weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung, noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des
Klimawandels", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner, dessen Ressort die österreichische
Stellungnahme zum laufenden EU-beihilferechtlichen Hauptprüfverfahren federführend koordiniert hat.
Laut Bedenken der EU-Kommission entspricht die vollständige Finanzierung der Erweiterung des Atomkraftwerks
Paks durch den ungarischen Staat nicht dem Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Investors, sondern
vielmehr einer staatlichen Beihilfe und ist daher auch nach diesen Regeln zu prüfen. Weil Zweifel bestehen,
dass die geplanten Maßnahmen mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind, hat die Kommission ein Verfahren eröffnet.
Dazu können interessierte Parteien eine Stellungnahme an die Kommission übermitteln, diese Möglichkeit
nimmt Österreich wahr.
Nach Ansicht Österreichs ist die Finanzierung der Erweiterung von Paks eine unzulässige staatliche Beihilfe.
Die Subventionierung der Errichtung und des Betriebs von Kernkraftanlagen ist gemäß den allgemeinen
EU-beihilferechtlichen Kriterien und Auslegungsprinzipien nicht zulässig. "Staatliche Beihilfen für
eine ausgereifte, seit Jahrzehnten verbreitete und nicht nachhaltige Technologie wie der Nuklearenergie führen
zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und behindern Erneuerbare Energieträger.
Unsere Stellungnahme untermauert die Kritik an diesem Vorgehen" betont Mitterlehner.
Die offizielle Stellungnahme der Republik Österreich wird am Mittwoch an die EU-Kommission versandt und im
Anschluss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
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