Digitialer Binnenmarkt soll Wachstumsimpulse schaffen

 

erstellt am
09. 02. 16
11:00 MEZ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie berichtet über EU-Vorhaben für 2016
Wien (pk) - Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen in der EU soll das Jahr 2016 bringen. Einen wichtigen Ansatzpunkt sieht die EU-Kommission dabei in der Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts. Als weitere Schwerpunkte des kommenden Jahres, die Verkehr, Innovation und Technologie betreffen, nennt das Verkehrsministerium in seiner Jahresvorschau auf EU-Vorhaben dieses Jahres ( III-242 d.B.) die Energieunion und die Stärkung der industriellen Basis in einem vertieften und fairen Binnenmarkt.

EU-Rechtsrahmen zum digitialen Binnenmarkt: Österreich für differenziertes Vorgehen
Während es im Bereich Verkehr keine neuen Initiativen der Europäischen Kommission (EK) geben wird, sind für den Ausbau des digitalen Binnenmarkts heuer mehrere Maßnahmen geplant. Die derzeitige EK will noch innerhalb ihrer Amtszeit einen voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt schaffen. Derzeit arbeitet sie an einer umfassenden Überprüfung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsbereich. Mit den Folgenabschätzungen und Legislativvorschlägen der Kommission ist jedenfalls nicht vor Juli 2016 zu rechnen, teilt das Verkehrsministerium mit.

Einer der geplanten Schwerpunkte liegt auf der Kohärenz des Binnenmarktkonzepts für die Frequenzpolitik und Frequenzverwaltung. Aus österreichischer Sicht können hier Verbesserungen und Anpassungen jedoch bereits über bestehende Mechanismen erreicht werden. Österreich hegt zudem Zweifel, ob rechtliche Regelungen ausreichen werden, um jene nationalen Unterschiede zu beseitigen, die unterschiedliche regulatorische Zugänge erfordern. So sei es ein Unterschied, ob es sich um einen Nettoimporteur oder einen Exporteur von Telekommunikationsleistungen, um einen Binnen- oder Inselstaat oder um ein Land an der EU-Außengrenze handle, wird ins Treffen geführt.

Was die gleichen Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer und die einheitliche Anwendung der Bestimmung angeht, so lautet die österreichische Position, dass Regulierungsbestrebungen nicht nur für europäische Unternehmen, sondern auch für die sogenannten "over the top-player" (OTT), also große Digitalkonzerne wie Google oder Facebook, Geltung haben müssten. Eine differenzierte Haltung vertritt Österreich auch zum Ziel der Kommission, einen wirksameren institutionellen Rechtsrahmen für Telekommunikation zu schaffen. Der bestehende Rahmen sei bereits durchaus effektiv, heißt es im Bericht. Sollte die Kommission versuchen, eine europäische "Super-Regulierungsbehörde" zu schaffen, so rechnet Österreich mit massivem Widerstand der Mitgliedstaaten. Wirkungsvolle Regulierung erfordere Nähe zu den Märkten, die Anforderungen könnten nur durch die nationalen Regulierungsbehörden erfüllt werden, wird von Seiten Österreichs argumentiert.

Durchführung der Fazilität "Connecting Europe" und des TEN-V-Programms
In der EU-Finanzperiode 2014-2020 steht die Connecting Europe Fazilität (CEF) für die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Energie, Telekom und vor allem Verkehr bereit. In letzterem fördert die EU den Aufbau Transeuropäischer Verkehrsnetze (TEN-V). Österreich sieht in der Umsetzung von Transeuropäischen Verkehrsnetzen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und Österreichs und zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Im Rahmen der Kernnetzkorridore sind Korridorforen und Arbeitsgruppen eingerichtet, die unter der Leitung der europäischen Koordinatoren für die erforderliche internationale Abstimmung Sorge tragen. Für 2016 sind jeweils drei Korridorforen vorgesehen. Das BMVIT beteilige sich aktiv an den Arbeiten und Sitzungen zu den Korridorforen und entsprechenden Arbeitsgruppen und sehe darin ein wertvolles Instrument der Koordination, teilt der Verkehrsminister mit. Vom 20. bis 22. Juni 2016 veranstaltet die Kommission die "TEN-T Days" in Rotterdam, um die Perspektiven der Umsetzung von TEN-V zu diskutieren.

Die Jahresvorschau des Verkehrsministeriums weist darauf hin, dass von österreichischer Seite bereits effektive EU-Zuschüsse für große österreichische Schienenvorhaben im Rahmen der TEN-Kernnetzkorridore erreicht werden konnten. Unter anderem ist es gelungen, im Rahmen der CEF für den Zeitraum bis 2019 EU-Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 686 Mio. € für Österreich betreffende Verkehrsvorhaben zu erhalten, wobei rund 95% den Schieneninfrastrukturbereich (vor allem Brenner Basistunnel und Koralmbahn) betreffen.

Viertes Eisenbahnpaket soll rasch angenommen werden
Die so genannten technische Säule des Vierten Eisenbahnpakets der EU - sie betrifft Interoperabilität, Eisenbahnsicherheit und Eisenbahnagentur - ist mit dem Plenarbeschluss des EP bereits angenommen. Das Gesamtpaket könnte bis Juni 2016 zur Gänze in Kraft treten, wenn es während der niederländischen Ratspräsidentschaft gelingt, die Verhandlungen zur marktrelevanten Säule – sie umfasst die Handhabung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienste, ferner Verpflichtungen, die mit der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen verbunden sind ("Public Service Obligations", PSO), sowie die Themen Organisation der Eisenbahnunternehmen und Governance - zeitgerecht abzuschließen.

Der Rat habe jedenfalls eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament dazu erzielt, die auch der österreichischen Position entspreche, berichtet der Verkehrsminister. Damit bleibt die Möglichkeit der Aufrechterhaltung vertikal integrierter Eisenbahnunternehmen (Holding) bestehen. Die strikte Unabhängigkeit zwischen Infrastruktur und Betrieb wird auf die essenziellen Funktionen des Trassenmanagements beschränkt. Die Berücksichtigung eines integrierten Taktfahrplanes beim Netzzugang ist ebenso möglich wie die Direktvergabe von gemeinwirtschaftlichen Personenverkehrsdienstleistungen unter Anwendung von Leistungskriterien. Es soll auch bei Betreiberwechsel durch die Kommunen keine Verpflichtung zur Verfügungsstellung von Rollmaterial geben, außerdem werden ausreichende Übergangsfristen vorgesehen.

Neue Luftfahrtstrategie soll europäische Führungsrolle sichern
Anfang Dezember 2015 hat die Europäische Kommission (EK) eine neue Luftfahrtstrategie für Europa beschlossen. Ziel ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Luftverkehrs sowie der Erhalt einer Führungsrolle für die Europäische Luftfahrt. Erreichen will man das vor allem mit der Erschließung neuer Wachstumsmärkte. So ist etwa geplant, eine Reihe neuer Luftverkehrsabkommen mit wichtigen Ländern und Regionen abzuschließen. Dabei spielt die Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums (SES) eine wesentliche Rolle. Besonderes Augenmerk wird auf das Thema Drohnen gelegt. Geplant ist eine europäische Rahmenregelung dazu. Bis zum Jahr 2020 sollen jährlich 430 Mio. € in das Forschungsprogramm zum Flugverkehrsmanagement SESA investiert und damit potenziell mehr als 300.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Ratspräsidentschaft plant, 2016 die Neufassung der Verordnung zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) voranzutreiben. Österreich sieht allerdings die geplante Anhäufung von einer Vielzahl an Zuständigkeiten bei der EASA sehr skeptisch.

Österreich begrüßt Erneuerung der Weltraumstrategie
Die Kommission wird sich auch der europäischen Weltraumstrategie widmen, was von Seiten Österreichs begrüßt wird. Österreich ist der Meinung, dass Europa eine langfristige Raumfahrtstrategie im internationalen Wettbewerb benötigt. Unter anderem gilt es, die Flaggschiffprogramme der EU Galileo und Copernicus zu vervollständigen. So wird angestrebt, bis Ende 2016 erste Dienste aus dem Satelliten-Navigationssystem Galileo anzubieten. Das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus stehe am Anfang seiner Betriebsphase, heißt es im Bericht, es benötige aber weitere Arbeiten für seine Nutzung. Die Dienste, die es zur Verfügung stellt, sind Landüberwachung, Überwachung der Meeresumwelt, Überwachung der Atmosphäre, Katastrophen- und Krisenmanagement, Überwachung des Klimawandels und Sicherheitsdienste. 2016 wird auch das "Support Framework" für das in Aufbau befindliche europäische Space Surveillance and Tracking (SST)-System fortgeführt, an dem Österreich in Form eines Subvertrags mit Deutschland beteiligt ist.

Bevorstehende Umsetzungen von EU-Vorschriften in nationales Recht
2016 treten eine Reihe von Rechtsvorschriften der EU im Verkehrsbereich in Kraft, wobei es sich meist um Verordnungen handelt, bei denen kein Umsetzungsbedarf in nationales Recht besteht. Neuerungen gibt es etwa bei Genehmigungen und Marktüberwachungen von Fahrzeugen, sowie mit einer Verordnung zu Fahrtenschreibern und Kontrollgeräten. Kleinere Anpassungen sind im Luftfahrtgesetz geplant, nachdem laut einer EU-Verordnung eine Verbesserung der Verfahren zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen erfolgen soll.

Eine weitere EU-Verordnung sieht unter anderem auch vor, dass Fahrzeuge, die an sich ohne Lärmemissionen betrieben werden können, wie Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge mit einem Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) ausgestattet sein müssen.

Anpassungsbedarf besteht im Bereich des Patentwesens. Nachdem 2015 eine Neufassung der EU-Richtlinie über die Marken sowie der Verordnung des Rates über die Gemeinschaftsmarke erfolgte, die in nationales Recht umzusetzen sind, stellt das BMVIT für Mitte 21017 eine Novelle zum Markenschutzgesetz in Aussicht.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
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