Karmasin und Kurz werden BMASK-Vorschlag für Gesetzesänderungen und Zeitplan vorlegen
– Familienbeihilfe nach britischem Referendum an den Wohnort des Kindes anpassen
Brüssel/Wien (bmfj) - "Ich begrüße den Beschluss des Europäischen Rates, europäisches
Recht so zu verändern, dass auch Österreich die Höhe der Familienbeihilfe an den Wohnsitz des Kindes
anpassen kann. Das bringt mehr Fairness und eine deutliche Entlastung des Familienlastenausgleichfonds", so
Familienministerin Sophie Karmasin zu den Beschlüssen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel.
Nach einem positiven Referendum im Juni 2016 und den notwendigen Beschlüssen im EU-Parlament würden die
Nationalstaaten die Möglichkeit bekommen, ihre Familienbeihilfe an das Wohnsitzlandes des Kindes anzupassen.
Karmasin habe die für die Familienbeihilfe zuständigen Mitarbeiter des BMFJ beauftragt, rasch die gestrigen
Beschlüsse auf mögliche Umsetzungen in Österreich zu prüfen. Derzeit werden, aufgrund von EU-Recht,
rund 200 Millionen Euro jährlich an österreichischer Familienbeihilfe für Kinder die im EU-Ausland
leben aufgewendet.
"Sebastian Kurz und ich werden den Regierungskollegen der SPÖ in den kommenden Wochen einen Vorschlag
mit möglichen gesetzlichen Anpassungen und einem Zeitplan vorlegen, damit wir zeitnah nach dem britischen
EU-Referendum handeln können", so Karmasin.
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