LTP van Staa: „Ausschuss der Regionen mahnt europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage
ein“
Brüssel/Innsbruck (lk) - Der Ausschuss der Regionen hat anlässlich seiner letzten Plenartagung
eine von allen politischen Fraktionen mitgetragene Resolution zu den Bedrohungen für den grenzfreien Schengen-Raum
der EU verabschiedet. AdR-Vizepräsident und Leiter der österreichischen Delegation Herwig van Staa betont,
dass sich die Mitglieder der österreichischen Delegation im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten und auch während
der Debatte im Plenum durch ihre aktive Mitarbeit und ihre Redebeiträge besonders hervorgetan haben. „Ich
selber habe gemeinsam mit dem Vertreter des Bundeslandes Salzburg LH aD Franz Schausberger an mehreren Abänderungsanträgen,
die letztendlich vom Plenum abgesegnet worden sind, mitgewirkt“, so van Staa. Anlässlich der Vorbereitung
zur Plenartagung des AdR in Brüssel habe er ein ausführliches Gespräch mit LH Günther Platter
geführt, der ihm bereits im Vorfeld den Auftrag erteilt habe, sich für eine Stellungnahme des Ausschusses
der Regionen zur Flüchtlingsproblematik und ihre Auswirkungen auf die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften,
verbunden mit dem Hinweis auf die europäische Verantwortung zur Lösung dieser Fragen, einzusetzen. „Nicht
zuletzt EU-Ratspräsident Donald Tusk, der ja bekanntlich während der Plenartagung des AdR ausdrücklich
auf den EVTZ Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino einging und dessen Wichtigkeit als Symbol für eine
erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa erwähnte, unterstrich in seiner Rede einmal
mehr die Bedeutung der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingsströme
und Migrationsbewegungen“.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten.
Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung
in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische
Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte
und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine
Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip
verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.
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