Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen war 2015 mit insgesamt 8.265 um 7,4% höher
als im Vorjahr. Laut Statistik Austria hatten 121 eingebürgerte Personen ihren Wohnsitz im Ausland. 35,6%
aller 2015 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 37,9% waren unter 18 Jahre alt. Von den
neuen Österreicherinnen und Österreichern besaßen vor der Einbürgerung 14,7% oder 1.218 Personen
die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (998), Serbien (636), dem
Kosovo (542), der Russischen Föderation (299) sowie der Ukraine (299).
Seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) sanken die Einbürgerungszahlen kontinuierlich und erreichten
im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. In den Jahren seit 2011 (6.754) stiegen die Einbürgerungen wieder,
so auch 2015 (8.265). Die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften
Personen (8.144) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit
– lag 2015 wie im Vorjahr bei 0,7%.
Im Jahr 2015 wurden in allen Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2014. Die Zuwächse
waren am deutlichsten in Kärnten (von 314 auf 383, +22%), in Vorarlberg (444, +13,3%) , in Wien (2967, +12,7%)
und im Burgenland (169, +12,7%). Geringere Zunahmen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich in Salzburg (479, +6,2%),
in Tirol (552, +4,2%), in Niederösterreich (1187, +3%) in der Steiermark (671, +0,8%) sowie in Oberösterreich
(1292, +0,7%).
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (4.554 bzw. 55,1%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs.
Darunter wurden 2.561 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit
oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 386 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in
Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 860 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher
bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Weitere 1.345 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft
im Ermessen (16,3%), darunter 1.292 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter
dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 261 Ehegatten (§16) sowie 2.105 Kinder (§17)
eingebürgert.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie auf dieser Webseite.
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