Rom/Bozen (lpa) - Der Ministerrat in Rom am Abend des 26.02. die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut
genehmigt, mit der dem Land die Zuständigkeit für das Verwaltungspersonal sowie für organisatorische
und verwalterische Belange der Bozner Sektion des Verwaltungsgerichts übertragen werden. In Vertretung des
Landeshauptmanns nahm Landesrat Christian Tommasini an der Ministerratssitzung teil.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Sechserkommission ihren Vorschlag für die Durchführungsbestimmung
zur Übernahme des Verwaltungspersonals des Verwaltungsgerichts Bozen durch das Land zu Papier gebracht und
genehmigt. Nun lag sie im Ministerrat zur Behandlung auf, wo Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Tommasini
die Inhalte erläuterte.
"Es handelt sich um eine wichtige Durchführungsbestimmung, auf deren Grundlage die Tätigkeit der
autonomen Bozner Sektion des Verwaltungsgerichts verbessert werden kann", betont Landesrat Tommasini. Er verweist
darauf, dass die Verabschiedung einer weiteren Durchführungsbestimmung durch den Ministerrat die gute Zusammenarbeit
des Landes mit der Regierung in Rom widerspiegle.
Die neue Durchführungsverordnung schafft die Grundlage für die Übernahme des Verwaltungspersonals
des Verwaltungsgerichts durch das Land. Ebenso wird das Land auch die Betriebskosten des Bozner Gerichtssitzes
übernehmen. Die Finanzmittel dafür werden über das Mailänder Abkommen zur Verfügung gestellt,
mit dem sich das Land an der Deckung der Staatsspesen beteiligt. "Wir rechnen damit, dass wir mit der Übernahme
dieser Zuständigkeiten die Arbeit des Verwaltungsgerichts noch besser und bürgernäher gestalten
können", ist Landesrat Tommasini überzeugt.
Damit wird ein weiterer Schritt zur Übernahme bisher staatlicher Funktionen gesetzt, wie mit der Regierung
Renzi vereinbart.
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