BürgermeisterInnen-Stichwahl am 13. März
in 23 Tiroler Gemeinden
Innsbruck (lk) - In 23 Tiroler Kommunen werden am 13. März 2016 BürgermeisterInnen-Stichwahlen
abgehalten: Hier erreichten die BewerberInnen nicht die notwendige Zustimmung von mehr als der Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen. Das steht nach den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen vom 28.02. fest.
In insgesamt 277 Gemeinden Tirols ist gewählt worden. Nur zwei Kommunen waren nicht dabei: In der Landeshauptstadt
Innsbruck findet dieser Urnengang erst 2018 statt und für die Außerferner Gemeinde Gramais wurde kein
Wahlvorschlag eingebracht. Bei den letzten BürgermeisterInnenwahlen im Jahr 2010 wurde eine Stichwahl in 25
Gemeinden notwendig.
Wahlbeteiligung bei 71,42 Prozent
Die Wahlbeteiligung machte 71,42 Prozent aus. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Gemeinderatswahl
von ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch gemacht haben“, erklärte Gemeindelandesrat Johannes Tratter. „Durch die
Kampagne des Landes Tirol „Wer nicht wählt, hat keine Stimme!“ konnten wir einer zu erwartenden niedrigeren
Wahlbeteiligung an den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen entgegen wirken“, ist er überzeugt. „Jetzt
geht es in 23 Gemeinden darum, im Rahmen einer Stichwahl den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu
bestimmen. Eine weitere wichtige Entscheidung, die von den Wählerinnen und Wählern zu treffen ist!“
Insgesamt wurden sechs Bürgermeister abgewählt und zwar in Thaur, Unterperfuss, Birgitz, Obernberg, Zirl
und Längenfeld.
Tirol zählt ab heute inklusive der Innsbrucker Bürgermeisterin insgesamt 13 Ortschefinnen. Bisher waren
es mit der Bürgermeisterin von Innsbruck insgesamt elf Frauen. 46 Frauen von 543 BürgermeisterkandidatInnen
sind zur Wahl angetreten. Sechs Frauen treten zur Stichwahl am 13. März an.
Wahlkarte beantragen
Alle Wahlberechtigten, die am 13. März 2016 voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal
abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit der Briefwahl mittels Wahlkarte. Der entsprechende Antrag
ist schriftlich bis spätestens Mittwoch, 9. März 2016, oder mündlich bis spätestens Freitag,
11. März 2016, 12 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. In der Folge erhält man gleichzeitig mit der Wahlkarte
ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für diese BürgermeisterInnenwahl. Darauf scheinen die Namen
der beiden BewerberInnen auf, welche die meisten gültigen Stimmen am 28. Februar 2016 erhielten.
Damit gültig gewählt wird, muss der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt,
in das Wahlkuvert und dieses wiederum in die Wahlkarte gelegt werden. Und ganz wichtig: Die Unterschrift auf der
Wahlkarte als Bestätigung dieser unbeeinflussten Entscheidung nicht vergessen! Die dann zu verschließende
Wahlkarte muss bis spätestens 11. März 2016 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche
Abgabe oder auf dem Postweg. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
Außerdem kann die Wahlkarte während der Wahlzeit am 13. März 2016 auch der Wahlbehörde, in
deren Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen ist, übergeben werden. Das kann
durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.
|