Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol

 

erstellt am
29. 02. 16
11:00 MEZ

BürgermeisterInnen-Stichwahl am 13. März in 23 Tiroler Gemeinden
Innsbruck (lk) - In 23 Tiroler Kommunen werden am 13. März 2016 BürgermeisterInnen-Stichwahlen abgehalten: Hier erreichten die BewerberInnen nicht die notwendige Zustimmung von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Das steht nach den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen vom 28.02. fest. In insgesamt 277 Gemeinden Tirols ist gewählt worden. Nur zwei Kommunen waren nicht dabei: In der Landeshauptstadt Innsbruck findet dieser Urnengang erst 2018 statt und für die Außerferner Gemeinde Gramais wurde kein Wahlvorschlag eingebracht. Bei den letzten BürgermeisterInnenwahlen im Jahr 2010 wurde eine Stichwahl in 25 Gemeinden notwendig.

Wahlbeteiligung bei 71,42 Prozent
Die Wahlbeteiligung machte 71,42 Prozent aus. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Gemeinderatswahl von ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch gemacht haben“, erklärte Gemeindelandesrat Johannes Tratter. „Durch die Kampagne des Landes Tirol „Wer nicht wählt, hat keine Stimme!“ konnten wir einer zu erwartenden niedrigeren Wahlbeteiligung an den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen entgegen wirken“, ist er überzeugt. „Jetzt geht es in 23 Gemeinden darum, im Rahmen einer Stichwahl den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu bestimmen. Eine weitere wichtige Entscheidung, die von den Wählerinnen und Wählern zu treffen ist!“

Insgesamt wurden sechs Bürgermeister abgewählt und zwar in Thaur, Unterperfuss, Birgitz, Obernberg, Zirl und Längenfeld.

Tirol zählt ab heute inklusive der Innsbrucker Bürgermeisterin insgesamt 13 Ortschefinnen. Bisher waren es mit der Bürgermeisterin von Innsbruck insgesamt elf Frauen. 46 Frauen von 543 BürgermeisterkandidatInnen sind zur Wahl angetreten. Sechs Frauen treten zur Stichwahl am 13. März an.

Wahlkarte beantragen
Alle Wahlberechtigten, die am 13. März 2016 voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit der Briefwahl mittels Wahlkarte. Der entsprechende Antrag ist schriftlich bis spätestens Mittwoch, 9. März 2016, oder mündlich bis spätestens Freitag, 11. März 2016, 12 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. In der Folge erhält man gleichzeitig mit der Wahlkarte ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für diese BürgermeisterInnenwahl. Darauf scheinen die Namen der beiden BewerberInnen auf, welche die meisten gültigen Stimmen am 28. Februar 2016 erhielten.

Damit gültig gewählt wird, muss der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt, in das Wahlkuvert und dieses wiederum in die Wahlkarte gelegt werden. Und ganz wichtig: Die Unterschrift auf der Wahlkarte als Bestätigung dieser unbeeinflussten Entscheidung nicht vergessen! Die dann zu verschließende Wahlkarte muss bis spätestens 11. März 2016 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.

Außerdem kann die Wahlkarte während der Wahlzeit am 13. März 2016 auch der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen ist, übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.

 

 

 

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