Rupprechter: Gentechnikbeirat garantiert
 GVO-Freiheit auf Österreichs Feldern

 

erstellt am
26. 02. 16
11:00 MEZ

Unterstützung bei einheitlicher Umsetzung des Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetzes
Wien (bmlfuw) - Mit der konstituierenden Sitzung hat der Gentechnik-Vorsorge-Beirat diese Woche seine Arbeit aufgenommen. Der Beirat ist im Gentechnik-Anbauverbots- Rahmengesetz vorgesehen, mit dem das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen auf Österreichs Feldern verfassungsrechtlich abgesichert ist.

"Im April 2015 ist die EU Richtlinie zum Selbstbestimmungsrecht für den GVO-Anbau in Kraft getreten. Österreich hat diese Richtlinie als erstes Land der EU national umgesetzt und dabei die Gentechnikfreiheit im Anbau in der Verfassung verankert. Damit haben wir eine Vorreiterrolle in Europa übernommen. Bei der Umsetzung des Gesetzes spielt der Beirat eine zentrale Rolle", betont Bundesminister Andrä Rupprechter.

Das im vergangenen Sommer beschlossene Gesetz bildet den Rahmen für die entsprechenden Regelungen in den Bundesländern, die für Anbauverbote zuständig sind. Aufgabe des Beirats ist die fachliche Beratung und die enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern, um ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung des Rahmengesetzes zu garantieren.

In dem Beirat sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Gesundheit, alle Bundesländer und relevante Stakeholder vertreten. Die 19 Mitglieder des Gremiums wurden von Rupprechter für fünf Jahre ernannt. Den Vorsitz führt das BMLFUW.

In der ersten Sitzung befasste sich der Beirat unter anderem mit der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut. Behandelt wurde ein entsprechender Entschließungsantrag des Nationalrats.

Mit dem Anbauverbots-Rahmengesetz und dem Gentechnik-Vorsorge-Beirat wird in Österreich das von der EU vorgesehene Selbstbestimmungsrecht beim GVO-Anbau umgesetzt und rechtlich abgesichert. Rupprechter hatte sich in der EU erfolgreich für dieses Selbstbestimmungsrecht eingesetzt. "Die österreichischen Felder bleiben gentechnikfrei, darauf können sich die Konsumentinnen und Konsumenten verlassen. Für die heimischen Bäuerinnen bedeutet dieses Alleinstellungsmerkmal bessere Markt- und Einkommenschancen", betont der Minister.

 

 

 

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