… für besseren Abgleich von Stellenangeboten und -gesuchen
Brüssel (europarl) - Das Europäische Beschäftigungsnetz EURES soll um eine EU-weite Datenbank
mit Stellengesuchen und Lebensläufen erweitert werden. Dies hat das Parlament am 25.02. beschlossen. Ziel
ist, die Arbeitslosigkeit durch einen besseren Abgleich von Stellenangeboten und -gesuchen zu bekämpfen. Mit
den überarbeiteten Vorschriften, bereits mit dem Rat vereinbart, sollen auch Grenzregionen sowie junge Menschen
besser unterstützt werden.
Über das Online-Portal des Kooperationsnetzes sollen automatisch Lebensläufe mit passenden Jobangeboten
abgeglichen werden. Es ist ebenfalls geplant, die Stellenangebote der Arbeitsämter in den Mitgliedstaaten
in die EU-weite Datenbank aufzunehmen.
Die Abgeordneten haben den mit dem Rat bereits im vergangenen Jahr vereinbarten Kompromiss mit 576 Stimmen angenommen,
bei 56 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen. Der Berichterstatter Heinz K. Becker (EVP, AT) sagte: “Während viele
Regionen in Europa von hoher Arbeitslosigkeit geprägt sind, bleiben anderswo zwei Millionen Stellen unbesetzt,
weil die qualifizierten Arbeitskräfte vor Ort fehlen. Da kann die EURES-Internetplattform schon in der ersten
Ausbaustufe einen ganz leichten Zugang zu Hunderttausenden freier Arbeitsplätze in ganz Europa sicherstellen.
In der Folge werden dann noch viel mehr Stellen angeboten werden, es werden bis zu 1,4 Millionen Jobs zugänglich
sein.”
„Und noch nie gab es mit der leicht bedienbaren und barrierefrei ausgeführten Internetplattform von EURES
so viel Unterstützung für Menschen, besonders die jungen, wenn sie ihren Arbeitsplatz in einem anderen
Land Europas suchen wollen, weil es ihnen in ihrem Heimatland nicht gelingt. Und jeder Jobsuchende hat mit Leichtigkeit
seine Bewerbungsunterlagen online einstellen können, und sein Lebenslauf kann von allen Arbeitskräfte
suchenden Unternehmen von überall eingesehen werden“, fügte Becker hinzu.
Der automatisierte Abgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen wird für die Arbeitnehmer kostenfrei
sein, und es darf nicht auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, insbesondere in Bezug auf Entlohnung und
Arbeitsbedingungen, diskriminiert werden. Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu den auf dem EURES-Portal
bereitgestellten Informationen haben.
Das Verhandlungsteam des Parlaments konnte eine Erweiterung des Mitgliederkreises des EURES-Netzes um private Organisationen
durchsetzen, sofern diese Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anbieten, sowie die
Stärkung der Arbeitsmärkte in Grenzregionen.
Die Abgeordneten haben ebenfalls erreicht, öffentlich finanzierte Praktika und Lehrstellen von der Veröffentlichung
im EURES-System auszunehmen, und zwar wegen Unterschieden in nationalen Bildungssystemen und aktiver arbeitsmarktpolitischer
Maßnahmen der Mitgliedstaaten.
Die nächsten Schritte
Die Verordnung, so wie vom Parlament verabschiedet, muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Dann kann sie nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre, um sie umzusetzen.
Hintergrundinformationen
EURES wurde 1993 als Kooperationsnetz eingerichtet, an dem sich die Europäische Kommission und die öffentlichen
Arbeitsverwaltungen der EWR-Mitgliedstaaten (EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie
weitere Partnerorganisationen wie private Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen beteiligen.
Bisher wurden einige grundlegende Mängel bei EURES festgestellt, darunter ein unvollständiger Pool an
Stellen und Lebensläufen, begrenzte Abgleichungsfähigkeit des EURES-Portals und ein ineffizienter Informationsaustausch
zwischen Mitgliedstaaten über Arbeitskräftemangel und -überschuss. Nur etwa 7,5 Millionen der europäischen
Erwerbstätigen (also 3,1%) sind in einem anderen Mitgliedstaat wirtschaftlich aktiv (ohne Grenzgänger).
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