Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat in ihrer wöchentlichen am 24.02. über die
wirtschaftlichen Herausforderungen der Mitgliedstaaten und über eine Mehrwertsteuerreform in der EU diskutiert.
Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Überwachung berieten die Kommissare darüber, wie einzelne Mitgliedstaaten
die EU-weit verabschiedeten länderspezifischen Reformempfehlungen umsetzen. "Strukturelle Schwächen,
die in der Krise offenbar wurden, müssen in einigen Mitgliedstaaten noch angegangen werden", sagte Kommissionsvizepräsident
Valdis Dombrovskis nach der Sitzung in Brüssel. In Kürze wird die Kommission individuelle Länderberichte
verabschieden. Im März will die Kommission auch einen Aktionsplan zur Mehrwertsteuerreform vorstellen, da
die Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme mit der Erhebung der Mehrwertsteuer haben.
Die Daten des Jahres 2013 zeigen, dass sich die Differenz zwischen den erwarteten MwSt-Einnahmen und dem tatsächlich
erhobenen Betrag (die so genannte Mehrwertsteuerlücke) auf fast 170 Mrd. Euro beläuft. Grenzüberschreitender
Mehrwertsteuerbetrug verursacht in den Mitgliedstaaten jährlich einen Schaden von 50 Mrd. Euro.
Das 2010 eingeführte Europäische Semester stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten ihre haushalts- und
wirtschaftspolitische Planung zu bestimmten Zeitpunkten im Jahresverlauf mit den EU-Partnern erörtern. Dies
gibt ihnen die Möglichkeit, zu den Planungen anderer Mitgliedstaaten Stellung zu nehmen, und versetzt die
Kommission in die Lage, politische Leitlinien auszugeben, bevor auf nationaler Ebene die endgültigen Entscheidungen
getroffen werden.
Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung
Der Zyklus beginnt alljährlich im November mit der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts der Kommission
und den Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Euro-Zone.
Im Jahreswachstumsbericht werden die allgemeinen wirtschaftspolitischen Prioritäten für die EU dargelegt
und an die Mitgliedstaaten politische Leitlinien für das Folgejahr ausgegeben. Der Warnmechanismus-Bericht
stellt den ersten Schritt im jährlichen Verfahren zur Ermittlung makroökonomischer Ungleichgewichte dar.
Mit diesem Verfahren sollen Ungleichgewichte, die einem reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft der Mitgliedstaaten,
der EU oder des Euro-Gebiets im Wege stehen, ermittelt und beseitigt werden.
Nach Analyse der Reformanstrengungen und -zusagen der einzelnen Mitgliedstaaten werden im Frühjahr länderspezifische
Empfehlungen veröffentlicht, in denen die Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Ratschläge im Hinblick
darauf erhalten, welche Maßnahmen sie im Folgejahr zur weiteren Vertiefung der Struktur- und Fiskalreformen
einleiten sollten, deren abschließende Durchführung oftmals mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt.
Für die Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets, die bis zum 15. Oktober jedes Jahres eine Übersicht über
ihre Haushaltsplanung vorlegen müssen, wird die Haushaltsüberwachung im Herbst intensiviert. Diese Übersichten
werden von der Kommission bis zum 30. November bewertet und von den Euro-Finanzministern diskutiert.
Die Kommission verfolgt die Umsetzung der politischen Maßnahmen genau und legt dabei den Schwerpunkt auf
Mitgliedstaaten in schwieriger Haushalts- oder Finanzlage.
Makroökonomische Ungleichgewichte
Mit den Reformen nach der Finanzkrise wurde auch ein breiter angelegtes wirtschaftspolitisches Monitoring eingeführt,
das darauf abzielt, Probleme wie Immobilienblasen, mangelnde außenwirtschaftliche Tragfähigkeit oder
nachlassende Wettbewerbsfähigkeit frühzeitig zu erkennen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren zur
Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Die Mitgliedstaaten werden im Zeitverlauf auf
etwaige Ungleichgewichte hin untersucht. Die Ergebnisse werden alljährlich im November von der Kommission
im Warnmechanismus-Bericht veröffentlicht. In diesem Bericht wird ermittelt, welche Mitgliedstaaten im Rahmen
einer vertieften Prüfung eingehender untersucht werden müssen.
Die Kommission unterzieht die im Warnmechanismus-Bericht genannten Mitgliedstaaten einer vertieften Prüfung,
um die Akkumulierung und den Rückgang von Ungleichgewichten und die damit verbundenen Risiken für Wachstum,
Beschäftigung und Finanzstabilität genauer zu untersuchen. Die Ergebnisse der vertieften Prüfungen
werden im Frühjahr veröffentlicht und geben Aufschluss darüber, ob Ungleichgewichte oder gar übermäßige
Ungleichgewichte bestehen. Diese Analysen fließen Ende Mai oder Anfang Juni in die länderspezifischen
Empfehlungen ein.
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