EU-Kommission debattiert über
 Wirtschaftsreformen und Mehrwertsteuer

 

erstellt am
25. 02. 16
11:00 MEZ

Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat in ihrer wöchentlichen am 24.02. über die wirtschaftlichen Herausforderungen der Mitgliedstaaten und über eine Mehrwertsteuerreform in der EU diskutiert. Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Überwachung berieten die Kommissare darüber, wie einzelne Mitgliedstaaten die EU-weit verabschiedeten länderspezifischen Reformempfehlungen umsetzen. "Strukturelle Schwächen, die in der Krise offenbar wurden, müssen in einigen Mitgliedstaaten noch angegangen werden", sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis nach der Sitzung in Brüssel. In Kürze wird die Kommission individuelle Länderberichte verabschieden. Im März will die Kommission auch einen Aktionsplan zur Mehrwertsteuerreform vorstellen, da die Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme mit der Erhebung der Mehrwertsteuer haben.

Die Daten des Jahres 2013 zeigen, dass sich die Differenz zwischen den erwarteten MwSt-Einnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag (die so genannte Mehrwertsteuerlücke) auf fast 170 Mrd. Euro beläuft. Grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug verursacht in den Mitgliedstaaten jährlich einen Schaden von 50 Mrd. Euro.

Das 2010 eingeführte Europäische Semester stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten ihre haushalts- und wirtschaftspolitische Planung zu bestimmten Zeitpunkten im Jahresverlauf mit den EU-Partnern erörtern. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, zu den Planungen anderer Mitgliedstaaten Stellung zu nehmen, und versetzt die Kommission in die Lage, politische Leitlinien auszugeben, bevor auf nationaler Ebene die endgültigen Entscheidungen getroffen werden.

Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung
Der Zyklus beginnt alljährlich im November mit der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts der Kommission und den Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Euro-Zone.

Im Jahreswachstumsbericht werden die allgemeinen wirtschaftspolitischen Prioritäten für die EU dargelegt und an die Mitgliedstaaten politische Leitlinien für das Folgejahr ausgegeben. Der Warnmechanismus-Bericht stellt den ersten Schritt im jährlichen Verfahren zur Ermittlung makroökonomischer Ungleichgewichte dar. Mit diesem Verfahren sollen Ungleichgewichte, die einem reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft der Mitgliedstaaten, der EU oder des Euro-Gebiets im Wege stehen, ermittelt und beseitigt werden.

Nach Analyse der Reformanstrengungen und -zusagen der einzelnen Mitgliedstaaten werden im Frühjahr länderspezifische Empfehlungen veröffentlicht, in denen die Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Ratschläge im Hinblick darauf erhalten, welche Maßnahmen sie im Folgejahr zur weiteren Vertiefung der Struktur- und Fiskalreformen einleiten sollten, deren abschließende Durchführung oftmals mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt.

Für die Mitgliedstaaten des Euro-Gebiets, die bis zum 15. Oktober jedes Jahres eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung vorlegen müssen, wird die Haushaltsüberwachung im Herbst intensiviert. Diese Übersichten werden von der Kommission bis zum 30. November bewertet und von den Euro-Finanzministern diskutiert.

Die Kommission verfolgt die Umsetzung der politischen Maßnahmen genau und legt dabei den Schwerpunkt auf Mitgliedstaaten in schwieriger Haushalts- oder Finanzlage.

Makroökonomische Ungleichgewichte
Mit den Reformen nach der Finanzkrise wurde auch ein breiter angelegtes wirtschaftspolitisches Monitoring eingeführt, das darauf abzielt, Probleme wie Immobilienblasen, mangelnde außenwirtschaftliche Tragfähigkeit oder nachlassende Wettbewerbsfähigkeit frühzeitig zu erkennen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Die Mitgliedstaaten werden im Zeitverlauf auf etwaige Ungleichgewichte hin untersucht. Die Ergebnisse werden alljährlich im November von der Kommission im Warnmechanismus-Bericht veröffentlicht. In diesem Bericht wird ermittelt, welche Mitgliedstaaten im Rahmen einer vertieften Prüfung eingehender untersucht werden müssen.

Die Kommission unterzieht die im Warnmechanismus-Bericht genannten Mitgliedstaaten einer vertieften Prüfung, um die Akkumulierung und den Rückgang von Ungleichgewichten und die damit verbundenen Risiken für Wachstum, Beschäftigung und Finanzstabilität genauer zu untersuchen. Die Ergebnisse der vertieften Prüfungen werden im Frühjahr veröffentlicht und geben Aufschluss darüber, ob Ungleichgewichte oder gar übermäßige Ungleichgewichte bestehen. Diese Analysen fließen Ende Mai oder Anfang Juni in die länderspezifischen Empfehlungen ein.

 

 

 

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