Landeshauptmann Dr. Pühringer: "Ausrufezeichen für Kunst und Kultur in Oberösterreich
setzen"
Linz (lk) - Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien,
um herausragende künstlerische Arbeit zu unterstützen und zu fördern. 2016 werden Landeskulturpreise
in den Sparten Architektur, Film (Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm), Musik (Fachbereich Komposition)
und Wissenschaft (Fachbereich Rechtswissenschaften) sowie Talentförderungsprämien für Architektur,
Film, Musik und Wissenschaften ausgeschrieben, gibt Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer bekannt.
Die Landeskulturpreise sind mit je 7.500 Euro dotiert, die Talentförderungsprämien mit 5.400 Euro. Über
die Vergabe der Preise entscheiden Fachjurys.
„Ich lade alle Kunstschaffenden der jeweiligen Sparten ein, sich um die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien
zu bewerben. Es geht darum, ein Ausrufezeichen für Kunst und Kultur in Oberösterreich zu setzen“, so
Pühringer.
Zur Bewerbung für einen Landeskulturpreis für herausragende künstlerische und wissenschaftliche
Leistungen sind Personen ab dem 36. Lebensjahr zugelassen, die entweder aus Oberösterreich stammen oder hier
seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Darüber
hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender
Weise für Oberösterreich bedeutsam ist.
Bewerben für eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr, die entweder
aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt
der Lebensinteressen hat. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten kann die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr
verlängert werden. Pro Kind drei Jahre, maximal jedoch fünf Jahre.
Bewerbungen sind bis 31. Mai 2016 (Datum des Poststempels) an das Amt der oö. Landesregierung, Direktion Kultur,
Promenade 37, 4021 Linz zu richten, oder können persönlich in der Direktion Kultur (Zimmer 103, 1. Stock)
abgegeben werden.
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