Finanzierung des Jugend Colleges mit 1000 Plätzen…

 

erstellt am
24. 02. 16
11:00 MEZ

… für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge im Wiener Gemeinderat beschlossen – Projekt wird durch europäische Mittel kofinanziert - Call für Betreiber startet Ende Februar
Wien (rk) - Am 23.04. wurde die Finanzierung des Projektes "Start Wien - das Jugend College" im Wiener Gemeinderat beschlossen. Die Wiener Integrations- und Bildungsstadträtin Sandra Frauenberger zeigt sich erfreut: "Mit dem Jugend College starten wir eine zentrale Bildungseinrichtung für jugendliche Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind. Dieses Bildungsangebot mit bis zu 1000 Kursplätzen wird Jugendliche in einem modularen System fit machen für den Einstieg in eine weiterführende Schule oder berufliche Ausbildung. Das ist deswegen wichtig, weil Bildung der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe ist."

Das Angebot wird bereits AsylwerberInnen offen stehen, "denn Wien beginnt Integration ab Tag 1. Je schneller wir Bildungsmaßnahmen vom Deutsch-Erwerb bis zur Qualifizierung zur Verfügung stellen, desto besser wird eine gute Integration gelingen", so Frauenberger.

Für dieses Bildungsprojekt sollen 6 Millionen Euro jährlich eingesetzt werden, wovon die Hälfte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Geplant ist die Durchführung vorerst für drei Jahre, die MA 17 stellt für die Jahre 2016, 2017 und 2018 einen Gesamtbetrag von 2,4 Millionen Euro bereit. Mitfinanziert wird das Jugend College außerdem vom Arbeitsmarktservice Wien (AMS) und dem Fonds Soziales Wien (FSW). Der waff bereitet für Ende Februar in Kooperation gemeinsam mit AMS, FSW und MA 17 einen ESF-Call vor. Die Durchführung des Calls sowie der Abschluss des Vertrags und die Abrechnung nach den entsprechenden Richtlinien des ESF erfolgt durch den waff. Eine begleitende externe Evaluierung ist geplant. Interessierte Organisationen oder Arbeitsgemeinschaften erhalten durch den Call die Möglichkeit zur Einreichung von Konzepten und Förderanträgen für ein Jugend College. Die Förderansuchen werden von einer Jury - bestehend aus den FördergeberInnen und dem waff - beurteilt.

 

 

 

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