Maßnahmen wirken - 2015 durchschnittliches Antrittsalter auf 61,2 Jahre gestiegen
Wien (bpd) - "Auch 2015 ist die Anzahl der Neupensionierungen im Bundesdienst weiter gesunken und zugleich
das Pensionsantrittsalter auf 61,2 Jahre gestiegen. Die Zahlen im diesjährigen Bericht zeigen ganz klar, dass
unsere Maßnahmen im Bereich der Beamtinnen- und Beamtenpensionen wirken", zeigt sich Kanzleramtsstaatssekretärin
Sonja Steßl erfreut.
Zum zweiten Mal in Folge wird in Österreich ein Pensionsmonitoring für Beamtinnen und Beamte im Bundesdienst
vorgelegt. Das Pensionsmonitoring beruht auf Pensionsantritten der Bundesbeamtinnen und -beamten inklusive ausgegliederter
Bereiche.
Die Eckdaten des Berichts: 2015 beträgt das Pensionsantrittsalter 61,2 Jahre (bei Frauen 61,13 Jahre, bei
Männern 61,19 Jahre) und ist im Vergleich zu 2014 (60,9 Jahre) um 0,3 Jahre angestiegen. Die Anzahl der Neupensionierungen
bei den Bundesbeamtinnen und -beamten ist 2015 auf 1.699 gesunken. Das bedeutet einen Rückgang von 10 Prozent
im Vergleich zum Jahr 2014 mit 1.889 Neupensionierungen. Diese Zahl lässt sich auf einen erschwerten Zugang
zur Langzeitbeamtenregelung ("Hacklerregelung") zurückführen.
In fast allen Berufsgruppen kann ein Rückgang der Pensionsantritte verzeichnet werden, besonders bei Lehrpersonen
(-97) und im Verwaltungsdienst (-94). Die Anzahl der vorzeitigen Pensionierungen der Bundesbeamtinnen und -beamten,
die bereits 2014 stark zurückgegangen war, sank 2015 deutlich weiter: Hier ist ein Rückgang von 22 Prozent,
oder minus 223 Neupensionierungen, zu verzeichnen. Auch die Zahl jener Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst,
die mit Erreichen des regulären Pensionsantrittsalters in Pension gingen, ist deutlich gestiegen: Waren es
2014 noch 23,9 Prozent betrug der Anteil 2015 schon 27 Prozent. Dies bedeutet eine Steigerung von 3,1 Prozentpunkten
gegenüber 2014.
"Die Ergebnisse des Pensionsmonitorings 2015 veranschaulichen, dass sich der Trend eines steigenden Antrittsalters
und eines deutlichen Rückgangs der Pensionsantritte im Bundesdienst weiter fortsetzt", betont Staatssekretärin
Sonja Steßl. "Die Veröffentlichung des Pensionsmonitorings ist im Interesse der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler. Transparenz ist gefragt, deshalb ist es mir ein großes Anliegen, dass wir das Pensionsmonitoring
auch gesetzlich verankern", so die Staatssekretärin.
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