Rupprechter präsentiert europäischen
 Energiewendevertrag für klimafreundliche Zukunft

 

erstellt am
07. 03. 16
11:00 MEZ

Initiative des Ministers im Umweltrat positiv aufgenommen
Wien (bmlfuw) - „Die Reduktion der CO2-Emissionen lässt sich langfristig nur durch die Energiewende erreichen. Das bedeutet, dass wir den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Energieeffizienz und Energiesparen noch mehr forcieren müssen. Diese Ziele sollen auch im EU-Recht verankert werden", betonte Bundesminister Andrä Rupprechter am 04.03. beim Umweltministerrat in Brüssel.

Rupprechter präsentierte bei der Tagung seinen Vorschlag für einen Energiewendevertrag. Die Initiative wurde von den Umweltministerinnen und Umweltministern der EU positiv aufgenommen.

Der Minister möchte damit einen Diskussionsprozess auf europäischer Ebene starten, um die Verwendung erneuerbarer und umweltfreundlicher Energieformen stärker in den Fokus zu setzen. Er sieht darin einen Beitrag zur Erreichung der im Dezember in Paris beschlossen Klimaziele und damit eine Chance zur Bewältigung des Klimawandels.

Der Energiewendevertrag soll ein starkes politisches Gegengewicht zum Euratomvertrag sein, mit dem der Nuklearenergie nach wie vor eine Sonderstellung eingeräumt wird.

„Die Atomkatastrophen von Fukushima vor fast genau fünf Jahren und von Tschernobyl im Jahr 1986 haben gezeigt, dass die Kernenergie unkalkulierbare Risiken birgt. Diese Form der Energieproduktion ist nicht nachhaltig und belastet die nächsten Generationen. Atomenergie ist keine Option zur Bekämpfung des Klimawandels", so Rupprechter.

Österreich hat – nicht zuletzt aufgrund einer frühen Festlegung gegen Atomkraft – viel Erfahrung, Energie aus indigenen, erneuerbaren Quellen (Wasser, Wind, Sonne und Biomasse usw.) zu erzeugen und die natürlichen Vorkommen zu nützen. Der Entwurf für die Verankerung der Energiewende im EU-Recht wurde vom Umweltministerium in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten erstellt. Vorgeschlagen wird ein eigenständiges Protokoll im Anhang zu den EU-Verträgen.

Angestrebt wird die primärrechtliche Verankerung der energiepolitischen Ziele hinsichtlich Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung. Weitere Ziele sind die Förderung von Forschung und Investitionen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung. Beihilfenregelungen sollten entsprechend angepasst werden, um Förderungen abzusichern bzw. freizustellen.

 

 

 

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