Land zahlt burgenländischen Dorfwirten
 Registrierkassenbonus

 

erstellt am
03. 03. 16
11:00 MEZ

200 Euro für Ankauf oder Aufrüstung von Registrierkassen
Eisenstadt (blms) - Eine Förderaktion für Gastronomiebetriebe zum Ankauf oder zur Aufrüstung von Registrierkassen stellten Landeshauptmann Hans Niessl und Wirtschaftslandesrat MMag. Alexander Petschnig am 02.03. vor. Ziel ist die Unterstützung kleiner Gastronomiebetriebe im Hinblick auf die per 1. Juni 2016 geltende Registrierkassenpflicht. Ausbezahlt wird ein Einmalbetrag von 200 Euro an Betriebe mit höchstens fünf Mitarbeitern, die förderbaren Investitionskosten müssen zumindest 400 Euro netto betragen. Der Fördertopf ist mit 100.000 Euro dotiert, die von der Wirtschaftsförderung Burgenland GmbH (WIBUG) abgewickelte Aktion läuft von 1. April bis 30. Juni 2016.

„Wir haben die kleinsten Strukturen aller Bundesländer in Österreich, und die Kommunikation in den Orten findet häufig bei den Dorfwirten statt. Die Gastronomie wurde aber in den letzten Jahren durch Auflagen und Verordnungen über Gebühr belastet, etwa durch das Nichtrauchergesetz oder die Allergenverordnung. Deshalb wollen wir seitens des Landes mit dieser Förderaktion vor dem Hintergrund der bevorstehenden Registrierkassenpflicht den Wirten eine Hilfestellung bieten“, erklärte Niessl. „Dorfwirte stellen in manchen Regionen unseres Landes ein soziales Zentrum dar und haben weit über den betriebswirtschaftlichen Aspekt hinaus Bedeutung erlangt“ stellte Petschnig fest. „Die Stimmung bei den Wirten steht angesichts der überproportionalen Belastungen in den letzten Monaten und Jahren nicht zum Besten. Die Förderaktion ist ein Signal des Landes, um den Wirten das Leben so leicht wie möglich zu machen“, so Petschnig.

Der Antrag kann im Zeitraum von 1.4.2016 bis 30.6.2016 bei der WIBUG gestellt werden. Ein Antragsformular wird zugeschickt oder zum Download bereitgestellt. An Unterlagen vorzulegen sind lediglich eine Kopie des Gewerbescheins, eine Bestätigung über die Mitarbeiterzahl und die Rechnung (samt Zahlungsnachweis), die im Zeitraum 15.8.2015 (Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes) bis 30.6.2016 liegen muss. Die Auszahlung erfolgt in der Folge durch die WIBUG in bar oder per Überweisung. Weitere 200 Euro Registrierkassenbonus zahlt der Bund, die Antragstellung übernimmt auf Wunsch die WIBUG.

Nicht gefördert werden Betriebe mit freiem Gewerbe oder Vereine; die Förderung gilt auch nicht für geleaste Registrierkassen.

 

 

 

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