TTIP-Abkommen: Regionalität, Produktions- und Lebensmittelsicherheits- sowie Umweltstandards
im Fokus von Agrarlandesrätin Verena Dunst und LWK-Präsident Franz Stefan Hautzinger
Großhöflein/Eisenstadt (blms) - Die heimische Landwirtschaft sieht dem Freihandelsabkommen (TTIP)
zwischen der Europäischen Union und den USA mit Unbehagen entgegen. Begründet wird dieses Unbehagen mit
den unterschiedlichen Lebensmittel-, Produktions- und Sozialstandards. "Offene Märkte können eine
Chance darstellen, aber dennoch müssen unsere bestehenden Lebensmittel-, Produktions- und Sozialstandards
sichergestellt sein - ohne Wenn und Aber!", so Agrarlandesrätin Verena Dunst und Landwirtschaftskammer-
präsident Franz Stefan Hautzinger am 01.03. in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Bauernladen „altes Kaufhaus“
von Regina Rokob in Großhöflein.
Regina Rokob wollte wissen, wo´s herkommt – unser Essen. Deshalb hat sie sich vor zwei Jahren entschlossen,
einen Bauernladen in Großhöflein zu eröffnen. Der Name „altes Kaufhaus“ lehnt sich an die früheren
Eigentümer und deren „Kaufhaus“ an und wird als Bauernladen weitergeführt. Nach dem Motto regional-saisonal-verantwortungsvoll-natürlich
wird 2-mal wöchentlich eine kleine, aber feine Palette an Produkten aus der nächstgelegenen Umgebung
und vom eigenen landwirtschaftlichen Betrieb angeboten. Dazu Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst: „Genau
das ist unsere Philosophie, denn wir wollen diese hohen Qualitätsstandards bei den heimischen Lebensmittel.
Dafür brauchen wir eine Landwirtschaft, die sich über Qualität und nicht über hormongestützte
Massentierhaltung bzw. genmanipulierte Getreidesorten definiert. Die Burgenländerinnen und Burgenländer
haben ein Recht darauf, zu erfahren, was in ihren Lebensmittel an Hormonen und Pestiziden enthalten ist und ob
genveränderte Sorten verwendet wurden. Es ist für mich als Konsumentenschutzlandesrätin deshalb
selbstverständlich, dass wir die Informationspflicht weiter ausbauen und nicht durch den ‚Welthandel‘ einschränken
lassen.
Unsere heimischen Landwirtschaftsbetriebe, so Dunst weiter, die mit höchsten gesetzlichen Auflagen und Standards
im Naturschutz, im Boden- und Gewässerschutz, aber auch im Tierschutz Lebensmittel produzieren, haben nur
bei gleichen Produktionsbedingungen Chancen, am heimischen und ausländischen Markt bestehen zu können:
„Unser Prinzip mit Blickrichtung Freihandelsabkommen (TTIP) lautet daher, Vorsorge, statt Nachsorge! Stoffe, die
als gesundheitsgefährdend gelten, dürfen nicht zugelassen werden, denn wenn die Gesundheitsgefährdung
bereits eingetreten ist, ist es zu spät! Daher ganz klar: Stoffe, deren Risiken auf Mensch, Tier und Umwelt
nicht zu 100% geklärt sind, dürfen nicht auf den Markt kommen! Für jeden Stoff muss nachgewiesen
werden, dass von ihm keine Beeinträchtigungsgefahren ausgehen, bevor er zugelassen werden kann. So lange noch
begründete Bedenken vorliegen, darf keine Zulassung erfolgen!“
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