Bis zu 8.000 Euro für umfassende Sanierung - Förderaktion unterstützt Klimaschutz,
forciert Energiesparen und stärkt Konjunktur
Wien (bmlfuw) - Die Förderaktion des Bundes für die thermische Sanierung von Häusern, Wohnungen
und Betriebsgebäuden startet heuer am 03.03. Der Sanierungsscheck hilft beim Energiesparen, reduziert den
CO2-Ausstoß und bringt Aufträge für Bauwirtschaft und Handwerker. Die Förderkriterien 2016
bieten einen verstärkten Anreiz für den Einsatz von neuen, innovativen Technologien. Für Mustersanierungen
bei Einfamilienhäusern gibt es eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Nach der Sanierung muss ein Heizwärmebedarf
von maximal 40 kWh pro m2/Jahr erreicht werden. Die Beheizung muss zu mindestens 80 Prozent durch erneuerbare Energieträger
erfolgen. Vorgesehen sind zudem Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Fenstertausch,
außenliegende Beschattung, Lüftungssysteme inklusive Wärmerückgewinnung, Stromspeicher in
Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage oder Dachbegrünung. Mindestens zwei dieser Maßnahmen müssen
umgesetzt werden.
Förderungen für Private und Betriebe
Private können ihre Förderanträge direkt bei den Bausparkassen und in den Bankfilialen einreichen.
Unternehmen können ihre Förderanträge online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting (www.umweltfoerderung.at)
stellen. Die Förderung für Sanierungen beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Auch hier gibt es einen Zuschlag für ökologische Baustoffe. Für denkmalgeschützte Gebäude
gibt es ein spezielles Angebot. Heizungsumstellungen und Energiesparmaßnahmen bei "guter thermischer
Qualität der Gebäudehülle" werden weiterhin gefördert.
Heuer stehen 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderaktionen
in den Bundesländern. Mit dem Sanierungsscheck wurden seit dem Start im Jahr 2009 mehr als 100.000 private
Häuser und Wohnungen sowie 4.000 Betriebe thermisch saniert. Mit Förderungen von rund 590 Millionen Euro
wurden Investitionen von 4,2 Milliarden Euro ausgelöst und 20,6 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Eine zentrale Fördervoraussetzung ist, dass das jeweilige Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter
als 20 Jahre ist (Datum der Baubewilligung). Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für
das Material, die Montage sowie für die Planung zusammen..
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