EU-Justizminister einigten sich auf Allgemeine  Ausrichtung für Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

 

erstellt am
14. 03. 16
11:00 MEZ

Brüssel/Wien (bmj) - Nach nur drei Monaten haben sich am 11.03. beim Rat der Justizminister in Brüssel die Mitgliedsstaaten auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie Terrorismusbekämpfung geeinigt. Auch Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigt sich erfreut über den raschen Fortschritt: "Zuerst möchte ich mich bei der Kommission für die wirklich effiziente und ausgezeichnete Arbeit in den vergangenen Monaten bedanken. Denn für mich ist klar: Europa muss im Kampf gegen den Terror und die zunehmende Radikalisierung noch mehr zusammenrücken und enger zusammenarbeiten, und das ist heute wieder ein erfreuliches Zeichen von Einigkeit und Solidarität. Nationale Maßnahmen reichen zur Lösung dieser komplexen Problematik nicht. Ich freue mich daher, dass wir heute diese Allgemeine Ausrichtung beschließen können, die aus meiner Sicht einen guten Kompromiss zwischen einer verhältnismäßigen Reaktion auf eine enorme und reale Bedrohung und der Wahrung unserer rechtsstaatlichen und grundrechtsfreundlichen Traditionen darstellt“. In seinem Statement hat Justizminister Brandstetter auch einmal mehr die Anstrengungen Österreichs im Bereich De-Radikalisierung in Haft erwähnt, wobei ein umfangreiches Maßnahmen-Paket erst kürzlich vom Justizministerium präsentiert wurde. Er wies auch darauf hin, dass es in Österreich eine verhältnismäßig große Zahl von inhaftierten Dschihadisten (derzeit 37) gibt. Die heutige Einigung der Minister dient in weiterer Folge als Basis für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

Terrorismus, Radikalisierung, organisiertes Verbrechen sowie Cyberkriminalität zählen zu den bedeutendsten Bedrohungen für die Sicherheit der europäischen Bevölkerung. Daher präsentierte die EU-Kommission am 2. Dezember 2015 ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Dadurch sollen die vorhandenen Vorschriften der EU zur Vorbeugung von terroristischen Angriffen gestärkt und Durchsetzungslücken in den EU-Strafrechtsvorschriften geschlossen werden. Dazu sollen beispielsweise Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für terroristische Zwecke kriminalisiert werden.

 

 

 

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