13. Rechtsschutztag im Innenministerium

 

erstellt am
14. 03. 16
11:00 MEZ

Wien (bmi) - Am 11.03. fand im Bundesministerium für Inneres der 13. Rechtsschutztag statt. Die jährliche juristische Fachkonferenz des BMI befasste sich in diesem Jahr mit Datenschutz und Kontrolle sowie dem Umgang mit Beschwerden gegen die Polizei. Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner ging in ihren Grußworten auf die Neugestaltung des polizeilichen Staatsschutzes mit Verabschiedung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes zu Jahresbeginn ein: "Die Terrorgefahr fordert die Sicherheitsbehörden, und gerade wenn der Staat unter Druck kommt, gilt es umso mehr, die demokratischen Grundwerte zu schützen." Mit den nunmehrigen Rechtsgrundlagen seien die Rahmenbedingungen für einen effektiven Staatsschutz geschaffen worden, ohne dass sich die Sicherheitsbehörden zu einem "Geheimdienst" weiter entwickelt hätten. "Nur ein kleiner Teil der Polizei verfügt über die vollen Befugnisse des Staatsschutzes und der notwendige Rechtsschutz wurde ausgebaut." Die Institution des Rechtsschutzbeauftragten, die mit dem Staatsschutzgesetz gestärkt worden ist, bezeichnete die Ministerin als "Erfolgsgeschichte". Beim Rechtsschutztag waren Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter aus den Bereichen Justiz, Inneres und Landesverteidigung anwesend.

Zu den aktuellen Herausforderungen des Staates im Migrationsbereich betonte Mikl-Leitner, dass Österreich angesichts der großen Zahl von rund 90.000 Asylanträgen im Jahr 2015 seiner "langen humanitären Tradition gerecht geworden ist." Polizei, Bundesheer, Blaulichtorganisationen, NGOs und Zivilbevölkerung hätten "Großartiges geleistet", nun gelte es aber, angesichts der "faktischen Grenzen des Staates und des Systems" und der "Grenzen der Belastbarkeit" der Behörden eine "Politik der Vernunft" anzuwenden – durch die Einführung von Obergrenzen und Tageskontingenten und die Beendigung einer Praxis des "Durchwinkens" von Flüchtlingen, die zu "falschen Erwartungen" geführt habe. "Die Genfer Flüchtlingskonvention garantiert Schutzsuchenden ein Recht auf Asyl, gewährleistet aber nicht, dass man sich das wirtschaftlich attraktivste Land aussuchen kann", erklärte Mikl-Leitner.

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer richtete durch seinen verfassungsrechtlichen Berater, Univ.-Prof. Dr. Ludwig Adamovich, eine traditionelle Grußbotschaft an den Rechtsschutztag und erinnerte unter anderem daran, dass man sich genau 78 Jahre nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich, nach Rücktritt der Regierung Schuschnigg am 11. März 1938, der Verantwortung des Schutzes von Grundrechten und des Rechtsschutzes besonders bewusst sein müsse.

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, erinnerte in seinem Statement an die Notwendigkeit der Garantien eines Rechtsstaates, der das Individuum vor der "Übermacht eines Staates" zu schützen habe – selbst wenn dahinter eine deutlich legitimierte Regierung und Gesetzgebung stehe. Dazu gehöre auch eine wirksame gerichtliche Kontrolle. "Sonst wird die Demokratie zur Demagogie, wo das gelten soll, was die Mehrheit will." Auch die Aufrechterhaltung eines staatlichen Gewaltmonopols sei unerlässlich. Würden Menschen, etwa durch die Bildung von Bürgerwehren, das Gesetz selbst in die Hand nehmen wollen, sei dies "inakzeptabel": "Die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit ist eine tragende Säule des Rechtsstaates", betonte Thienel. Konsequenter Weise müsse sich dies auch in einer prioritären Verteilung der Ressourcen im Sicherheitsbereich niederschlagen.

Die Vortragenden des 1. Moduls waren Univ.-Prof. Dr. Hans Peter Bull von der Universität Hamburg, der sich mit Notwendigkeit und Grenzen des Datenschutzes im Bereich der inneren Sicherheit beschäftigte, und Dr. Lisa Pühringer vom BMI, die über den Rechts- und Datenschutz nach dem neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetz in Österreich sprach. Im 2. Modul des Rechtsschutztages präsentierte Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte Eckpunkte für unabhängige Polizei-Beschwerdestellen in Deutschland; Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Österreichisches Institut für Menschenrechte, ergänzte die Ausführungen mit Gedanken zu einer möglichen polizeiunabhängigen Beschwerdestelle in Österreich.

 

 

 

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