Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit - strenge Kontrollen und effektive Vollstreckung
Wien (bmg) - Kurz nachdem die EU-Kommission am 08.03. ihre Vorstellungen für eine Änderung der
Entsenderichtlinie präsentiert hat, geht in Österreich der Entwurf für ein neues Gesetz zur Bekämpfung
von Lohn- und Sozialdumping, kurz LSD-BG, in Begutachtung. Neben der besseren Vollstreckung bei grenzüberschreitenden
Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping beinhaltet das Gesetz unter anderem eine
Verschärfung der Generalunternehmerhaftung, die Schaffung einer Auftraggeberhaftung und eine enge Begrenzung
von Ausnahmeregelungen.
"Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping funktioniert nur mit strengen Kontrollen und effektiver Vollstreckung",
bekräftigt Sozialminister Alois Stöger das Ziel der neuen Regelungen. Diese stellen eine sehr strenge
nationale Form der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie der bestehenden EU-Entsenderichtlinie dar. Von 2014 bis
2015 ist die Anzahl entsendeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Österreich von 105.931 auf 133.679
gestiegen. Für Stöger ist daher gerade Österreich aufgrund seiner geografischen Lage besonders gefordert:
"Die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren bei Lohn- und Sozialdumping muss auch im EU-Ausland besser
als bisher gewährleistet sein. Ich will funktionierende grenzüberschreitende Verwaltungsstrafverfahren.
Das ist derzeit nicht der Fall und benachteiligt unsere heimischen Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:
- Die Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping werden vom Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
herausgelöst und in einem eigenständigen neuen Gesetz zusammengefasst. Durch eine klare und übersichtliche
Struktur wird die komplexe Rechtsmaterie leichter verständlich und besser umsetzbar. Dabei werden auch die
Beschäftigungsverhältnisse nach dem Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsrecht eingebunden.
- Hinsichtlich Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit wird eine klare und übersichtliche
Darstellung der materiell-rechtlichen Ansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Österreich etabliert.
- Die Schaffung einer Auftraggeberhaftung für den Baubereich zur Absicherung
der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Damit werden die bisherigen Regelungen wesentlich verbessert. Ebenso wird die bisherige Generalunternehmerhaftung
bei Verstößen gegen Regelungen über die Weitergabe von Aufträgen nach dem Bundesvergabegesetz
oder vertraglichen Weitergabebeschränkungen verschärft und gilt nun auch für öffentliche Auftraggeber.
- Die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Richtlinie bietet eine
wesentliche Verbesserung der Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren gegen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer
nach Österreich grenzüberschreitend entsenden oder überlassen.
Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping auf zwei Ebenen
Die verbesserte Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren hängt auch von einer entsprechenden Umsetzung
der Durchsetzungs-Richtlinie in den anderen Mitgliedstaaten ab. Daher forciert Minister Stöger weitere Maßnahmen,
um Lohn- und Sozialdumping einzuschränken. Dazu gehören unter anderem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
von Behörden im Ermittlungsverfahren und im Strafverfahren zu verbessern.
Darüber hinaus fordert Sozialminister Alois Stöger weitere Verbesserungen des Entwurfs zur neuen EU-Entsenderichtlinie.
Um Lohndumping hintanzuhalten muss die derzeit geplante Dauer der Entsendung von bis zu 24 Monaten verkürzt
werden, sich die Sozialversicherungsbeiträge an den tatsächlichen Einkommen orientieren und die neue
EU-Entsenderichtlinie erlauben, dass Nationalstaaten strengere Regeln festlegen. "Daher kämpfen wir gerade
auf zwei Ebenen für mehr Fairness am Arbeitsmarkt, einerseits auf EU-Ebene und andererseits durch das nationale
Gesetz, das gerade in Begutachtung ist", so Stöger.
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