Einführung eines eigenen Straftatbestandes gegen Suchtmittelhandel im öffentlichen
Raum geplant
Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter hat nach mehreren Gesprächen zwischen Vertretern
des Justiz- und Innenministeriums einen Lösungsvorschlag für eine schärfere Bekämpfung der
Drogenkriminalität, die zuletzt vor allem in Wien stark zugenommen hat. Ein neuer Straftatbestand im Suchtmittelgesetz
soll es den Ermittlungsbehörden künftig ermöglichen, gezielt gegen die Suchtgiftkriminalität
im öffentlichen Raum vorzugehen und es in weiterer Folge leichter zu ermöglichen, Untersuchungshaft zu
verhängen. Seit Jahresbeginn war dies erschwert, da mit dem Inkrafttreten der Strafgesetzbuch-Novelle die
Definition der Gewerbsmäßigkeit geändert wurde, und Suchtmittelhändler nur in Untersuchungshaft
genommen werden konnten, wenn man ihnen Gewerbsmäßigkeit nachweisen konnte. Die im Bereich der Suchtmittelkriminalität
entstandene Problematik soll nun mit einer Verschärfung der Strafbestimmungen im Suchtmittelgesetz zielgerichtet
bekämpft werden. Der neue Straftatbestand soll dabei sowohl den Suchtmittelhandel im gesamten öffentlichen
Raum (Verkehrsmittel, Haltestationen, Straßenverkehr, öffentliche Gebäude etc.) umfassen, als auch
an anderen Orten, wenn das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis
zu erregen (beispielsweise bei Verlagerung in Stiegenhäuser). Jeder der künftig an einem dieser Orte
mit Suchtgift handelt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die Verschärfung soll
bereits im nächsten Justizausschuss behandelt werden.
„Suchtgiftkriminalität ist zuletzt vor allem an einigen ‚Hotspots‘ in Wien ein sehr ernstes Problem geworden,
gegen das wir konsequent vorgehen müssen. Wir nehmen daher die Kritik der Polizei sehr ernst und ich bin froh,
dass wir nun gemeinsam mit dem Innenministerium eine zielführende Lösung finden konnten. Damit können
wir das Problem dort bekämpfen, wo es auftritt und meist auch besonderes öffentliches Ärgernis erregt,
nämlich im öffentlichen Raum. Unser Ziel ist es nun, diese Verschärfung so rasch wie möglich
umzusetzen. Man darf aber über die Verschärfung der Strafdrohung hinaus nicht verkennen, dass es sich
hier um ein tieferliegendes, nicht nur strafrechtliches Problem handelt, und es daher auch Maßnahmen im sozialen
und integrationspolitischen Bereich braucht, um es nachhaltig lösen zu können“, so Justizminister Brandstetter.
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