Faymann:
Bei EU-Gipfel wurde Ende des Durchwinkens auf Balkanroute bekräftigt
Durch gemeinsame Grenzsicherung mit Türkei „Schleppermodell zerstören“ – Österreichs
Beschlüsse Vorbildmodell für EU
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann hat am 08.03. im Pressefoyer nach dem Ministerrat betont, dass
beim gestrigen EU-Gipfel Fortschritte, aber keine dauerhafte Lösung erzielt wurde. Positiv sei, dass „der
klare Beschluss gefasst wurde, zu unterstreichen, dass das Durchwinken auf der Westbalkanroute ein Ende haben muss.
Das bedeutet auch, dass damit die Balkanroute zu Ende ist“, sagte Faymann. Grundsätzliches Ziel der gemeinsamen
Grenzsicherung mit der Türkei sei es, „das Schleppermodell insofern zu zerstören, als zwar jeder irregulär
mittels Schlepper ankommende Flüchtling gerettet, aber zurückgeführt wird“. Österreichs bereits
im Jänner erfolgter „Weckruf hat die Diskussion beschleunigt“. Österreichs Beschlüsse in Sachen
Grenzsicherung und Aufnahme von AsylwerberInnen seien ein „Vorbildmodell“ für die Europäische Union,
sagte Faymann, der betonte, „dass sich Österreich nicht weggedrückt, sondern mit der Aufnahme von 90.000
AsylwerberInnen bewiesen hat, dass wir helfen“.
Der gestrige Europäische Rat mit seinen Beschlüssen sei auch ein weiterer Beweis dafür, „dass sich
Österreich rechtzeitig damit beschäftigt hat, dass man Schlepperrouten stilllegt, gemeinsame Lösungen
vorantreibt und die eigenen Grenzen schützt“, unterstrich Faymann. Der Bundeskanzler machte zudem deutlich,
dass es beim kommenden Europäischen Rat nächste Woche auch darum gehe, die Verhandlungen mit der Türkei
so weit unter Dach und Fach zu bringen, dass Vereinbarungen möglich sind, um der EU-Grenzschutzagentur Frontex
die Möglichkeit zu geben, Flüchtlinge, die irregulär von türkischer Seite nach Griechenland
gekommen sind, in die Türkei zurückzubringen. Klar sei, dass die „legale Einreise nur mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat
UNHCR organisiert werden kann“.
Mit der Türkei sei man in Sachen gemeinsamer Grenzschutz in „guten Gesprächen“. Dieser gemeinsame Grenzschutz
wäre ein Vorteil, nur könne man sich darauf nicht dauerhaft verlassen, sagte Faymann. „Daher müssen
wir parallel dazu auch in der Lage sein, den Grenzschutz und die Hotspots bestmöglich zu organisieren – so
wie wir das in europäischen Lösungen oft angedacht und seltener beschlossen haben“, sagte Faymann.
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Mitterlehner: Durchwinken beenden, Suche nach EU-Lösungen beschleunigen
Nach EU-Gipfel: Theoretische EU-Lösungen müssen erst in Praxis umgesetzt werden
- Pensionen: Anreize statt Bestrafungen für längeres Arbeiten
Wien (övp-pd) - "Beim EU-Gipfel ist man zwar theoretisch einige Schritte weitergekommen, aber
in der Praxis gibt es nach wie vor eine sehr angespannte Situation. Ich sehe die Probleme vor allem in der Verbindlichkeit
und Nachhaltigkeit, was den Partner Türkei anbelangt, weil hier immer wieder neue Forderungen auftauchen"
sagt ÖVP- Bundesparteiobmann Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat. "Daher war Österreichs
Vorgehen mit nationalen Maßnahmen richtig und auch eine Art Weckruf für ganz Europa", bekräftigt
Mitterlehner seine Position. Daher gingen zum Beispiel die Formulierungen zur Balkan-Route in die richtige Richtung.
"Das Durchwinken nach Mitteleuropa muss beendet werden", betont Mitterlehner einmal mehr. Es gehe darum,
die EU-Außengrenzen effektiv zu schützen und Schleuserrouten zu schließen.
Insgesamt brauche es mehr Tempo beim Finden der notwendigen europäischen Lösungen. Denn bisher funktioniere
weder die Sicherung der EU-Außengrenzen, noch die Registrierung der Flüchtlinge in den Hotspots oder
die faire Verteilung in Europa. "Es wird an einem System gearbeitet, dessen praktische Umsetzung noch nicht
wirklich begonnen hat", verdeutlicht Mitterlehner die Herausforderungen.
Im Hinblick auf die nach dem Pensionsgipfel diskutierten Maßnahmen betont Mitterlehner: "Unser Ziel
ist es, Anreize zu setzen, um ein längeres Arbeiten zu ermöglichen. Es soll niemand bestraft werden,
der schon in Pension ist und länger freiwillig arbeiten will", sagt der Vizekanzler im Hinblick auf den
kommenden parlamentarischen Prozess.
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Glawischnig: Vorschnellen Sonderweg Österreichs beenden
EU-Gipfel gescheitert - nationale Ausgrenzungspolitik gefährdet die Einheit Europas
Wien (grüne) - "Österreichs Bundeskanzler Faymann sollte seinen vorschnellen Sonderweg in
Richtung vollkommene Abschottung Europas beenden. Die Bundesregierung hat damit entscheidend dazu beigetragen,
dass der 2.Europäische Rat in ununterbrochener Reihenfolge zum Scheitern gebracht wurde. Darüber hinaus
gefährdet sie mit dieser Vorreiterrolle der nationalen Ausgrenzungsaktionen die Einheit Europas", kritisiert
die Bundessprecherin der Grünen Eva Glawischnig das fehlende Resultat des Sondergipfels mit der Türkei.
"Griechenland durch die Grenzschließung Mazedoniens zu einem Flüchtlingslager zu machen und die
Türkei zum hochsubventionierten Gatekeeper der Außengrenzen der Europäischen Union wird die Lösung
der aktuellen Herausforderung an die europäische Flüchtlingspolitik weiterhin verhindern. Auf diese Weise
wird befördert, was angeblich bekämpft wird, nämlich die Schlepperei. Und es wird verhindert, was
angeblich angestrebt wird, nämlich der geregelte menschenrechtskonforme Zugang zur Union für Flüchtlinge
sowie eine gemeinsame Asylpolitik Europas. Die Folgen für den Zusammenhalt der Union sind unabsehbar",
warnt die Klubobfrau der Grünen.
"Überdies erachte ich es für besonders seltsam, dass ausgerechnet in diesem Fall die verfassungsrechtlich
garantierten Informations- und Mitwirkungsrechte des Nationalrates eingeschränkt wurden. Während von
Bildzeitung bis Österreich und von Standard bis Kronen Zeitung, die inzwischen ja versenkten Entwürfe
der Schlussfolgerungen und Beschlüsse des Rates zirkuliert wurden, hat der Nationalrat die Unterlagen erst
gestern nach Beginn des Gipfels und dann streng vertraulich erhalten. So wird Europas Flüchtlingspolitik nur
schwer eine breite politische Basis gewinnen können", erklärt Klubobfrau Glawischnig abschließend.
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Lugar: Forderungen der Türkei sind maßlos überzogen
Wien (str) - „Das Ergebnis des EU-Flüchtlingsgipfels ist, dass es kein Ergebnis gibt. Das ist wenig
verwunderlich, denn seit Monaten schon wird Österreich wie auch einige andere Länder bei der Bewältigung
der Flüchtlingslawine von der EU im Stich gelassen“, erklärt Team Stronach Klubobmann Robert Lugar. Die
Forderungen der Türkei, unter welchen Bedingungen man endlich seiner völkerrechtlichen Verpflichtung
nachkommen würde, bezeichnet Lugar als „maßlos überzogen!“ Zudem sei zu überlegen, „ob diese
6 Mrd. Euro nicht in Flüchtlingslagern vor Ort oder in anderen angrenzenden Ländern besser investiert
sind!“
„Laut Genfer Flüchtlingskonvention müsste die Türkei die Flüchtlinge aufnehmen, statt sie weiterzuschicken
und sofort um finanzielle Hilfe zu schreien“, mahnt Lugar und erinnert, „dass Österreich als Nachbarland sowohl
bei der Ungarnkrise als auch beim Prager Frühling und beim Balkankrieg hunderttausende Flüchtlinge selbstverständlich
aufgenommen hat – ganz ohne internationale Hilfe!“ Auf den Kuhhandel, dass die Türkei um 6 Mrd. Euro alle
Flüchtlinge zurücknehmen würde, um dann auszuwählen, wer von der EU aufgenommen werden muss,
„darf sich die EU nicht einlassen. Es ist nicht das Recht der Türkei, auszusuchen, wer in der EU leben darf!“
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Bundesrat: EU-Grenzschutzpaket sollte möglichst rasch umgesetzt werden
Europäisches Reisedokument zur Erleichterung der Rückführung ist EU-Ausschuss
zu wenig
Wien (pk) - Die aktuellen Ereignisse im Zuge der Flüchtlings- und Migrationsströme haben die Gefährdung
des Schengenraums und damit die offenen Binnengrenzen mehr als deutlich gemacht. Die EU setzt nun mit einigen gesetzlichen
Initiativen alles daran, eine effektivere Sicherung der EU-Außengrenzen zu gewährleisten, um damit die
Sicherheit des Schengenraums zu erhöhen und Binnengrenzkontrollen wieder obsolet zu machen.
So standen am 08.03. im EU-Ausschuss des Bundesrats zwei Vorhaben der EU zur Diskussion, die der besseren Überwachung
der Küstengebiete dienen. Eine weitere Initiative zur systematischen Kontrolle der Ein-und Ausreise an den
EU-Außengrenzen ist vor allem vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris, Kopenhagen und Brüssel,
aber auch vor der latenten Bedrohung durch so genannte Foreign Fighters zu sehen -man schätzt rund 5.000 Personen,
die sich in Drittstaaten Terrorgruppen wie dem IS angeschlossen haben. Schließlich soll auch die Rückführung
von Personen, die sich illegal in der EU aufhalten, durch die Ausstellung eines europäischen Reisedokuments
erleichtert werden. Ziel all dieser Maßnahmen ist es vor allem, illegale Grenzübertritte zu verhindern,
illegale MigrantInnen rascher zurückzuführen, Sekundärmigration zu minimieren und grenzüberschreitende
Kriminalität zu bekämpfen. Die Ausschussmitglieder halten all die Vorhaben für richtig und notwendig
und drängen auf eine rasche Umsetzung.
Systematische Kontrolle der EU-BürgerInnen an den EU-Außengrenzen
So schlägt die Kommission in einem Verordnungsentwurf vor, EU-BürgerInnen bei der Einreise in die und
der Ausreise aus der EU systematisch zu kontrollieren. Laut Entwurf soll diese Verpflichtung grundsätzlich
für alle Außengrenzen gelten, also Land-, See- und Luftgrenzen. Ausnahmen davon sollen jedoch auf Basis
einer Risikoanalyse möglich sein, wenn die Kontrollen eine ungebührende Belastung bei der Abfertigung
darstellen würden. Dazu ist eine Änderung des Schengener Grenzkodex erforderlich. Wie die Erläuterungen
des Innenministeriums dazu weiter ausführen, ist man bestrebt, ein höchstmögliches Niveau an Datenschutz
auch weiterhin zu gewährleisten. Deshalb erfolge eine Registrierung der kontrollierten Person nur bei einem
Treffer beim Abgleich mit einer der einschlägigen Datenbanken (insbesondere das Schengener Informationssystem
SIS II, Interpol und nationale Datenbanken zu gestohlenen und verlorenen Reisedokumenten). Seitens dem Innenressorts
rechnet man mit einem Abschluss der Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament mit Ende des Jahres.
Im Ausschuss klang trotz positiver Bewertung des Vorhabens die Sorge an, dass die Kontrollen zu Unannehmlichkeiten
führen könnten. Ob die Einreise in die EU wieder zu einem Spießrutenlauf für UnionsbürgerInnen
werden könnte, fragte etwa Hans-Jörg Jenewein (F/W). Die Sorge konnte der im Ausschuss anwesende Experte
des Innenministeriums nicht ganz entkräften, da Kontrollen durchaus zu Wartezeiten, vor allem auf den Flughäfen,
führen könnten. Gibt es keine Treffer, dann erfolgt keine Speicherung der Daten, versicherte er Wolfgang
Beer (S/W).
Stefan Schennach (S/W) merkte dazu grundsätzlich an, diese Maßnahmen seien dringend geboten. Man dürfe
jedoch nicht übersehen, dass man ein europäisches Asylrecht brauche, was seitens des Innenministeriums
bestätigt wurde. Die Regelungen die derzeit in Europa gelten, seien unzureichend, um als gemeinsames System
gelten zu können. Viele Bestimmungen seien von einzelnen Mitgliedstaaten nicht umgesetzt worden. Als notwendig
erachtet der Experte vor allem eine bessere Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU.
Grenz- und Küstenwache soll verbessert werden
Zudem will die EU eine integrierte Europäische Grenz- und Küstenwache, bestehend aus den nationalen
Systemen der Mitgliedstaaten und der um neue Kompetenzen und Ressourcen erweiterten bisherigen Agentur FRONTEX
aufbauen. Sie soll künftig Agentur für Grenz- und Küstenwache heißen. Ziel ist es, damit auf
überproportionalen Migrationsdruck wie auch auf Defizite im Grenzschutz rasch reagieren zu können, in
letzter Konsequenz auch ohne Ersuchen des betroffenen Mitgliedstaates, wie das Innenressort betont.
Wann dieser Teil des Grenzschutzpakets abgeschlossen wird, hänge von der Kompromissbereitschaft einzelner
Mitgliedsstaaten ab, betonte der Vertreter des Innenressorts, jedenfalls agiere hier die niederländische Präsidentschaft
außerordentlich engagiert und dränge darauf, auch hier einen baldigen Abschluss zu erreichen.
Auch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) soll in Hinkunft dazu beitragen,
die EU-Außengrenzen besser zu schützen. Die bisherige Aufgabe der Agentur besteht darin, der Kommission
und den Mitgliedstaaten technische Hilfe und Unterstützung bei der Entwicklung, Anwendung und Bewertung der
EU-Rechtsvorschriften im Seeverkehrsbereich zur Verfügung zu stellen. Sie betreibt zudem das Europäische
Datenzentrum für die Fernidentifikation und -verfolgung von Schiffen sowie das gemeinschaftliche Überwachungs-
und Informationssystem für den Schiffsverkehr (Safe Sea Net). Dieser Aufgabenbereich wird nun erweitert. So
sieht der Verordnungsentwurf vor, Verkehrsdaten möglichst zeitnah zu ermitteln - etwa durch die Bereitstellung
von Drohnen - und Maßnahmen zur Verbesserung des Datenaustauschs mit anderen EU-Agenturen in den Bereichen
Grenzschutz und Fischerei zu setzen. Damit soll eine generelle Optimierung der Verkehrsüberwachung, eine Verbesserung
des Schutzes der EU-Außengrenzen sowie eine bessere Kontrolle der Migrationsströme erzielt werden. Dazu
liegt bereits ein akkordiertes Ergebnis der Ratsarbeitsgruppe vor. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) nannte
dies eine gute Sache.
Europäisches Reisedokument soll Rückführung illegaler MigrantInnen erleichtern
Die EU hat derzeit große Schwierigkeiten, Personen, die einen negativen Asylbescheid haben oder illegal eingereist
sind, in ihre Heimatländer wieder zurückzuführen. Dies liegt auch daran, dass die betreffenden Länder
ihre StaatsbürgerInnen nicht mehr zurücknehmen und die EU mit diesen Staaten auch keine entsprechenden
Abkommen geschlossen hat. Beispielsweise konnten im Jahr 2014 weniger als 40% aller zur Rückkehr verpflichteten
Personen zurückgeführt werden, betont die Kommission. Ein weiteres großes Hindernis stellen fehlende
gültige Reisedokumente dar, die vom Bestimmungsland der zur Rückkehr verpflichteten Person ausgestellt
wurden. Das von den Mitgliedstaaten derzeit ausgestellte Ersatzdokument wird aufgrund unzureichender Sicherheitsmerkmale
und -standards nur in geringem Maße von Drittstaaten akzeptiert.
Die EU will nun durch Verordnung ein spezielles europäisches Reisedokument für die Rückführung
von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine zur Rückkehr verpflichtende Entscheidung ergangen ist, schaffen.
Es soll ein einheitliches Format und verbesserte technische Spezifikationen und Sicherheitsmerkmale aufweisen.
Die Verwendung dieses Reisedokuments sollte durch EU-Abkommen und bilaterale Rückübernahmeabkommen oder
andere Abkommen gefördert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzesvorschlags.
In der Diskussion kamen Zweifel auf, ob ein solches europäisches Reisedokument tatsächlich zur Erleichterung
von Rückführungen beitragen könne. Springender Punkt sei die Kooperationsbereitschaft der Staaten,
beziehungsweise entsprechende bilaterale Abkommen, legte Edgar Mayer (V/V) den Finger auf den wunden Punkt des
Vorschlags. Auch Stefan Schennach (S/W), glaubt nicht an einen raschen Erfolg, denn das angestrebte Ziel sei nur
gemeinsam mit anderen Staaten zu erreichen. Ähnlich die Bedenken von Hans-Jörg Jenewein (F/W), der meinte,
ein eigenes Reisedokument löse das eigentliche Problem nicht. Abkommen mit den betreffenden Heimatstaaten
von sich illegal in der EU aufhaltenden Personen abzuschließen, sei Aufgabe der Nationalstaaten, das zeige
Spanien ganz deutlich vor. Jenewein griff die Frage aber auch weitgehender auf und trat dafür ein, vor allem
in den afrikanischen Staaten mehr Investitionen aus Europa zu tätigen. Das würde zu einer größeren
Kooperationsbereitschaft führen, zeigt er sich überzeugt, und auch den einzelnen Menschen mehr Chancen
bieten.
Leise Kritik an der EU-Kommission klang dann auch seitens des Innenministeriums an, indem man der Kommission in
dieser Frage Säumigkeit vorwarf. Die Staaten seien unterschiedlich kooperativ, sagte der Experte. In Bezug
auf Marokko, das das sich weigert, seine StaatsbürgerInnen zurückzunehmen, liege das Verhandlungsmandat
bei der Kommission. Dadurch seien den einzelnen Mitgliedstaaten die Hände gebunden, selbst Abkommen zu verhandeln
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