Entwurf von Justizminister Brandstetter zum Rechtspraktikantengesetz sieht auch Anhebung des
Ausbildungsbeitrags vor
Wien (bmj) - Am 08.03. wurde im Ministerrat die Novelle des Rechtspraktikantengesetzes beschlossen, die
nach den überwiegend positiven Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen
eingebracht werden konnte. Der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht vor, dass die derzeitige
Mindestdauer der Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate erhöht werden soll. Durch die Verlängerung
sollen Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten künftig mehr Bereiche als bisher kennenlernen und sich
somit noch besser auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten können. Zudem sollen die Ausbildungsbeiträge
im Sinne einer leistungsgerechten Entlohnung auf das Niveau von Verwaltungspraktikanten zu Beginn ihrer Tätigkeit
angehoben werden. Damit soll die Ausbildung für Rechtsberufe insgesamt noch stärker ausgebaut und attraktiver
gemacht werden. „Es ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, die Qualität der Berufsausbildung angehender
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Notarinnen und Notare, sowie Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte laufend zu optimieren. Deshalb halte ich diese Änderungen für sinnvoll und freue
mich über die überwiegend positiven Rückmeldungen im Begutachtungsverfahren“, so Justizminister
Brandstetter. In Kraft treten sollen diese Neuerungen mit Jänner 2017.
Grundsätzlich hat jede Person, die ein rechtswissenschaftliches Studium an einer österreichischen Universität
abgeschlossen hat, einen Rechtsanspruch auf die Gerichtspraxis. Verpflichtend müssen diese jedoch angehende
Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte absolvieren, da die Gerichtspraxis Teil ihrer Berufsausbildung
ist. Während der Gerichtspraxis sind die Rechtspraktikanten in der Regel jeweils zwei bis drei Monate einem
Staatsanwalt oder einem Ausbildungsrichter aus dem Bereich Strafrecht oder Zivilrecht an einem Bezirksgericht oder
Landesgericht zugeteilt, den sie bei der Arbeit unterstützen. Aufgrund der bisherigen Ausbildungsdauer von
fünf Monaten hatten Rechtspraktikanten daher die Möglichkeit, zumindest zwei Stationen zu durchlaufen.
Durch die Verlängerung um zwei Monate sollen diese künftig Erfahrungen in noch mehr Bereichen als bisher
sammeln und im Gerichtsbetrieb universeller eingesetzt werden können. Denn Ziel der Gerichtspraxis ist es,
den Rechtspraktikanten einen möglichst umfassenden Einblick in die Arbeit bei Gericht zu gewähren und
interessierte Absolventen auf ihre spätere Tätigkeit entsprechend vorzubereiten. Die geplante Anhebung
der Ausbildungszeit von fünf auf sieben Monate soll jedoch keine Auswirkungen auf die jeweilige Gesamt-Ausbildungszeit
zum Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt haben.
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