Ministerrat beschließt Verlängerung
 der Gerichtspraxis auf 7 Monate

 

erstellt am
09. 03. 16
11:00 MEZ

Entwurf von Justizminister Brandstetter zum Rechtspraktikantengesetz sieht auch Anhebung des Ausbildungsbeitrags vor
Wien (bmj) - Am 08.03. wurde im Ministerrat die Novelle des Rechtspraktikantengesetzes beschlossen, die nach den überwiegend positiven Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen eingebracht werden konnte. Der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht vor, dass die derzeitige Mindestdauer der Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate erhöht werden soll. Durch die Verlängerung sollen Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten künftig mehr Bereiche als bisher kennenlernen und sich somit noch besser auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten können. Zudem sollen die Ausbildungsbeiträge im Sinne einer leistungsgerechten Entlohnung auf das Niveau von Verwaltungspraktikanten zu Beginn ihrer Tätigkeit angehoben werden. Damit soll die Ausbildung für Rechtsberufe insgesamt noch stärker ausgebaut und attraktiver gemacht werden. „Es ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, die Qualität der Berufsausbildung angehender Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Notarinnen und Notare, sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte laufend zu optimieren. Deshalb halte ich diese Änderungen für sinnvoll und freue mich über die überwiegend positiven Rückmeldungen im Begutachtungsverfahren“, so Justizminister Brandstetter. In Kraft treten sollen diese Neuerungen mit Jänner 2017.

Grundsätzlich hat jede Person, die ein rechtswissenschaftliches Studium an einer österreichischen Universität abgeschlossen hat, einen Rechtsanspruch auf die Gerichtspraxis. Verpflichtend müssen diese jedoch angehende Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte absolvieren, da die Gerichtspraxis Teil ihrer Berufsausbildung ist. Während der Gerichtspraxis sind die Rechtspraktikanten in der Regel jeweils zwei bis drei Monate einem Staatsanwalt oder einem Ausbildungsrichter aus dem Bereich Strafrecht oder Zivilrecht an einem Bezirksgericht oder Landesgericht zugeteilt, den sie bei der Arbeit unterstützen. Aufgrund der bisherigen Ausbildungsdauer von fünf Monaten hatten Rechtspraktikanten daher die Möglichkeit, zumindest zwei Stationen zu durchlaufen. Durch die Verlängerung um zwei Monate sollen diese künftig Erfahrungen in noch mehr Bereichen als bisher sammeln und im Gerichtsbetrieb universeller eingesetzt werden können. Denn Ziel der Gerichtspraxis ist es, den Rechtspraktikanten einen möglichst umfassenden Einblick in die Arbeit bei Gericht zu gewähren und interessierte Absolventen auf ihre spätere Tätigkeit entsprechend vorzubereiten. Die geplante Anhebung der Ausbildungszeit von fünf auf sieben Monate soll jedoch keine Auswirkungen auf die jeweilige Gesamt-Ausbildungszeit zum Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt haben.

 

 

 

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