Bozen (lpa) - Ziel des Programms Interreg V-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit
in den italienisch-österreichischen Grenzregionen zu fördern. Am 08.03. hat die Landesregierung den ersten
Aufruf zur Einreichung von Kooperationsprojekten genehmigt. Es stehen dafür 30 Millionen Euro Zuschüsse
zur Verfügung.
Nahezu hundert Millionen Euro stehen bis 2020 für grenzüberschreitende Projekte zur regionalen Entwicklung
bereit. Das Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich ist Teil der Förderprogramme für
mehr territoriale Zusammenarbeit in Europa. Dies soll dazu beitragen, die Europa-2020-Strategie leichter umzusetzen.
Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und werden mit öffentlichen
Mitteln des jeweiligen Staates ergänzt. „Das Land Südtirol in seiner Rolle als Verwaltungsbehörde
für Interreg V-A wartet nun auf die Projekte der Initiativgruppen", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher
bei der heutigen Pressekonferenz.
Sechs Regionen mit 5,5 Millionen Einwohnern
Im Grenzraum zwischen Italien und Österreich kooperieren sechs Regionen – mit einer Gesamtfläche von
mehr als 50.000 km2 und über 5,5 Millionen Einwohnern (s. Karte). Die zugelassenen Projekte lassen sich vier
Achsen zuordnen: 1. Forschung und Innovation, 2. Natur und Kultur, 3. Ausbau institutioneller Kompetenz und 4.
Regionalentwicklung auf lokaler Ebene. Die Achse eins (Forschung & Innovation) beispielsweise dient der Stärkung
der Forschungs- und Innovationskapazitäten durch eine grenzübergreifende Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen.
Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol können sechs bis acht Wochen lang
Projekte der ersten drei Achsen bei der Verwaltungsbehörde, die beim Land Südtirol angesiedelt ist, eingereicht
werden. Im Programmzeitraum bis 2020 wird es mehrere derartige Aufrufe geben, auch für die Achse vier. Die
eingereichten Projektvorschläge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz
aufweisen. Der Finanzrahmen der eingereichten Projektanträge liegt in der Regel zwischen 100.000 Euro und
einer Million Euro.
Eine grenzübergreifende Interreg-Partnerschaft besteht aus mindestens zwei Begünstigten (Lead Partner
und mindestens ein Projektpartner) aus je einem der beiden Mitgliedsstaaten Italien und Österreich. Der Lead-Partner
ist der federführende Projektpartner, der gegenüber der Verwaltungsbehörde und den Projektpartnern
die Gesamtverantwortung für das Management, die Umsetzung und die Gesamtkoordination des Projektes träg.
Potentielle Begünstigte sind öffentliche und private Akteure. Jede Prioritätsachse richtet sich
an ganz bestimmte Begünstigte.
Best-Practice-Beispiele der letzten Förderperiode
„Bisher umgesetzte Kooperationsprojekte haben sich gut bewährt. Es eignen sich besonders grenznahe Gebiete
wie beispielsweise das Rätische Länderdreieck mit dem Obervinschgau, Nauders und dem Unterengadin",
sagt der Landeshauptmann. Best-Practice-Beispiele der letzten Periode sind beispielsweise: der Freundschaftsradweg
München-Venedig (www.muenchen-venezia.info), Regionale Produkte als Mehrwert für Landwirtschaft und Tourismus,
eine Wissensplattform für Eindämmung des Energiebedarfs und Entwicklung erneuerbarer Energieträger
in städtischem Umfeld, oder „Speeding Time to Market“ (www.openinnovation-platform.net), eine Plattform, die
Entwicklungszeiten für Innovationen bei KMU verkürzen soll, oder „Wälder ohne Grenze“, das sich
der Wertschöpfung von Gebirgsholz in Nord-, Ost- und Südtirol widmet.
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