Leitl: Wahlfreiheit beim Zahlen muss erhalten bleiben

 

erstellt am
08. 03. 16
11:00 MEZ

Präsidenten der Wirtschaftskammern Österreichs sind gegen Beschränkung von Barzahlungen – ob durch Obergrenzen oder eine gänzliche Abschaffung von Bargeld
Wien (pwk) - „Die Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr muss erhalten werden. Den Bürgern bestimmte Formen der Bezahlung zu verbieten, käme einer massiven Einschränkung der persönlichen Freiheit gleich, die weder sachlich zu begründen noch sinnvoll ist. Versuche in Richtung einer Abschaffung des Bargelds oder die Einführung von Obergrenzen für den Bargeldverkehr werden von allen Präsidenten der Wirtschaftskammern Österreichs entschieden abgelehnt“, betonte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am 07.03.

Zahlungen mit Bargeld sind in Österreich und Deutschland sehr beliebt, beide Länder weisen einen hohen Anteil von Barzahlungen auf. Im heimischen Einzelhandel kommen zwar bargeldlose Zahlungsarten verstärkt zum Tragen, aber noch immer werden drei von vier Einkäufen in bar beglichen. „Diese persönliche Freiheit muss erhalten bleiben. Ein Bargeldverbot wäre weder im Sinne der Wirtschaft noch der Konsumenten“, so Leitl. In einer brandaktuellen Umfrage unter steirischen Unternehmen sprechen sich 9 von 10 Befragten gegen die Abschaffung des Bargeldes aus.

Nicht stichhaltig sei auch die Behauptung, mit einem Verbot von Bargeld oder Obergrenzen könnten Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. „Die Wirtschaft unterstützt Aktivitäten zur Eindämmung von Geldwäsche. Aber lassen wir die Kirche im Dorf. Illegale Geldflüsse könnten und würden schlicht auf andere Kanäle ausweichen“, so der WKÖ-Präsident. Es sei zudem bedenklich, wenn durch derartige Vorschläge ein Generalverdacht des kriminellen Handelns gegen die Bevölkerung und gegen Unternehmen ausgesprochen wird.

Davon abgesehen müssen Gewerbetreibende schon jetzt bei Barzahlungen von über 15.000 Euro (bzw. künftig 10.000 Euro) bestimmte Sorgfaltspflichten wahrnehmen und im Verdachtsfall auch Meldungen an das Bundeskriminalamt tätigen. Zudem unterliegen die Banken im Bereich der Geldwäschebekämpfung strengen Sorgfaltspflichten.

 

 

 

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