Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleister vor dem Fall – Die ÖHV
unterstützte die Hotellerie von Beginn an gegen die ungerechtfertigte Schlechterstellung. Jetzt dürfte
die Benachteiligung kurz vor dem Fall stehen.
Wien (oehv) - „Der EuGH-Generalanwalt teilt unsere Kritik an der Streichung der Energieabgabenvergütung
für Dienstleister. Das ist ein wichtiger Etappensieg für die Branche“, bestärkt Dr. Markus Gratzer,
Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, die am 17.03. veröffentlichte EuGH-Stellungnahme.
„Diese Willkür auf dem Rücken der Hotels kostet die Betriebe seither 20 Mio. Euro pro Jahr. Für
die ÖHV ist klar: Das geht so nicht“, hält Gratzer fest und sieht sich in den Schlussanträgen des
EuGH-Generalanwalts bestätigt.
2012: ÖHV koordiniert 700 Betriebe bei Klage
2011 hatten die Regierungsparteien die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen
und für produzierende Betriebe nicht. Bei dieser offensichtlichen Benachteiligung der Dienstleister hat die
Regierung, wie der EuGH-Generalanwalt jetzt bestätigt, auch Verfahrensfehler begangen – über die sie
jetzt stolpern dürfte. Die ÖHV hat alle Hotels sofort über ihre Möglichkeiten und rechtliche
Schritte informiert und damit den juristischen Stein ins Rollen gebracht: Die ÖHV hat die Anträge von
700 Betrieben bis hin zur Klage vor dem VfGH mit drei Musterbetrieben koordiniert und ihren Preferred Partner GFB
Prodinger und weitere Experten beauftragt.
2016: Licht am Ende des Tunnels
„Ein erster Sieg für die Hotels war die Feststellung der Unabhängigen Finanzsenate, dass Dienstleistern
die Vergütung für Jänner 2011 zusteht“, führt der Interessenvertreter aus. Ein Rückschlag
war der VfGH-Spruch, der die Willkür als „im Ermessen der Politik“ beurteilte. Doch der Bundesfinanzsenat
reichte einen Musterfall an den EuGH weiter und wurde dort in seiner Sichtweise bestätigt, wie die Schlussanträge
zeigen: Der EuGH-Generalanwaltschaft ortet einen Verstoß gegen Unionsrecht. „Jetzt sind die Richter am Zug.
Die Chancen stehen gut, dass der Benachteiligung der Hotellerie endlich ein Riegel vorgeschoben wird: In rund drei
Viertel aller Fälle folgen sie den Empfehlungen der Generalanwälte“, ist Gratzer optimistisch und bedankt
sich bei GFB Prodinger für die Begleitung des Musterbetriebs Dilly´s Wellnesshotels vor dem EuGH. Um
das Verfahren auf noch breitere Beine zu stellen und so das Optimum für die Betriebe herauszuholen, stimmt
die ÖHV die weiteren Schritte mit dem Fachverband Hotellerie in der WKÖ ab.
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