100 Mio. Euro-Erfolg für Hotellerie in Sicht

 

erstellt am
21. 03. 16
11:00 MEZ

Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleister vor dem Fall – Die ÖHV unterstützte die Hotellerie von Beginn an gegen die ungerechtfertigte Schlechterstellung. Jetzt dürfte die Benachteiligung kurz vor dem Fall stehen.
Wien (oehv) - „Der EuGH-Generalanwalt teilt unsere Kritik an der Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleister. Das ist ein wichtiger Etappensieg für die Branche“, bestärkt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, die am 17.03. veröffentlichte EuGH-Stellungnahme. „Diese Willkür auf dem Rücken der Hotels kostet die Betriebe seither 20 Mio. Euro pro Jahr. Für die ÖHV ist klar: Das geht so nicht“, hält Gratzer fest und sieht sich in den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts bestätigt.

2012: ÖHV koordiniert 700 Betriebe bei Klage
2011 hatten die Regierungsparteien die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen und für produzierende Betriebe nicht. Bei dieser offensichtlichen Benachteiligung der Dienstleister hat die Regierung, wie der EuGH-Generalanwalt jetzt bestätigt, auch Verfahrensfehler begangen – über die sie jetzt stolpern dürfte. Die ÖHV hat alle Hotels sofort über ihre Möglichkeiten und rechtliche Schritte informiert und damit den juristischen Stein ins Rollen gebracht: Die ÖHV hat die Anträge von 700 Betrieben bis hin zur Klage vor dem VfGH mit drei Musterbetrieben koordiniert und ihren Preferred Partner GFB Prodinger und weitere Experten beauftragt.

2016: Licht am Ende des Tunnels
„Ein erster Sieg für die Hotels war die Feststellung der Unabhängigen Finanzsenate, dass Dienstleistern die Vergütung für Jänner 2011 zusteht“, führt der Interessenvertreter aus. Ein Rückschlag war der VfGH-Spruch, der die Willkür als „im Ermessen der Politik“ beurteilte. Doch der Bundesfinanzsenat reichte einen Musterfall an den EuGH weiter und wurde dort in seiner Sichtweise bestätigt, wie die Schlussanträge zeigen: Der EuGH-Generalanwaltschaft ortet einen Verstoß gegen Unionsrecht. „Jetzt sind die Richter am Zug. Die Chancen stehen gut, dass der Benachteiligung der Hotellerie endlich ein Riegel vorgeschoben wird: In rund drei Viertel aller Fälle folgen sie den Empfehlungen der Generalanwälte“, ist Gratzer optimistisch und bedankt sich bei GFB Prodinger für die Begleitung des Musterbetriebs Dilly´s Wellnesshotels vor dem EuGH. Um das Verfahren auf noch breitere Beine zu stellen und so das Optimum für die Betriebe herauszuholen, stimmt die ÖHV die weiteren Schritte mit dem Fachverband Hotellerie in der WKÖ ab.

 

 

 

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