Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Bundespräsidentenwahl
2016 endete am 18.03. um 17.00 Uhr.
Wien (bmi) - Bis zu diesem Zeitpunkt sind auf folgende Personen lautende Wahlvorschläge (alphabetisch
gereiht) im Bundesministerium für Inneres eingelangt:
- Dr. Irmgard Griss
- Ing. Norbert Hofer
- Rudolf Hundstorfer
- Dr. Andreas Khol
- Ing. Richard Lugner
- Mag. Robert Marschall
- Dr. Alexander Van der Bellen
Um gültig eingebracht zu sein, müssen einem Wahlvorschlag zumindest 6.000 Unterstützungserklärungen
beigegeben sein. Nach eigenen Angaben der Zustellungs- bevollmächtigten wurde die Zahl der erforderlichen
gültigen Unterstützungserklärungen bei den Wahlvorschlägen Dr. Griss, Ing. Hofer, Hundstorfer,
Dr. Khol und Dr. Van der Bellen erreicht.
Die Unterstützungserklärungen werden in den nächsten Tagen durch die Bundes- wahlbehörde geprüft.
Die Verlautbarung der Wahlvorschläge ist spätestens am Donnerstag, dem 24. März 2016, zu erwarten.
Für den Fall, dass die Überprüfung ergibt, dass einem Wahlvorschlag Unterstützungserklärungen
in nicht ausreichender Menge beigegeben worden sind, ist der zustellungsbevollmächtigten Person für das
Vorlegen der fehlenden Unterstützungserklärungen eine Nachfrist von drei Tagen einzuräumen.
Bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl beträgt die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten 6.380.605.
Dies ist um 3.703 mehr als bei der Nationalratswahl 2013. Die vorläufige Zahl der eingetragenen Auslandsösterreicherinnen
und Auslandsösterreicher beträgt 40.918. Eine detaillierte Aufstellung wird noch heute auf der Homepage
des BMI unter http://www.bmi.gv.at/wahlen veröffentlicht.
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