Wien (rk) - Als „echten Meilenstein“ im Kampf gegen illegale Wettlokale und für einen strengen Spieler-
und Jugendschutz bezeichnet Ulli Sima, Stadträtin für Umwelt und Wiener Stadtwerke, das neue Wettengesetz.
Es wurde am 17.02. dem Wiener Landtag vorgelegt. Das neue Gesetzt bringt Verschärfungen bei Jugendschutz,
Suchtprävention und Geldwäschebekämpfung, so Sima.
Strenges Gesetz mit vielen Experten erarbeitet - Grünes Licht aus Brüssel
Die Stadt Wien hat mit vielen Experten lang am neuen Gesetz gearbeitet, die EU hat bereits grünes Licht
gegeben: „Wir wollen illegalen Machenschaften einen Riegel vorschieben und die Menschen in dieser Stadt schützen“,
so Sima. Das neue Gesetz löst das veraltete aus dem Jahr 1919 ab, es bringt strenge Vorgangsweisen gegen illegale
Wettlokale und strenge Sanktionen bei Verstößen. Zugleich wird nun auch die Besteuerung der Wettterminals
neu geregelt, künftig werden pro Wettterminal 350 Euro pro Monat eingehoben. „Wir kontrollieren Jugend- und
Spielerschutz sehr streng. Diese vermehrten Kontrollen und auch der erhöhte Aufwand, der künftig bei
Genehmigungen entsteht, sollen mit den Einnahmen abgedeckt werden. Es ist nicht einzusehen, warum dies alles der
Steuerzahler tragen soll“, so Sima.
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes
- Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug,
Wettreglement, Warnsystem)
- Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und Gastronomiebetrieben) strengere
Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro, keine Wertkarten
- Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
- Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
- Ausweispflicht
- Selbstsperre möglich
- Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen
- Lizenzentzug wenn Glückspiel betrieben wird
- Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des Jugendschutzgesetzes
erlischt die Genehmigung
- Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt. (z.B. beim
Fußball nur Halbzeitstand und Endstand) „Betrugsanfällige“ Wetten wie etwa: Wann ist die nächste
gelbe Karte, Eckball etc. nicht mehr möglich.
- Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten!
- Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
Gesetzliche Änderungen und strenge Kontrollen: Über 290 Beschlagnahmen seit Sommer 2015
Seit dem Verbot des Kleinen Glückspiels mit Jänner 2015 erfolgt eine Verlagerung vom Glückspiel
auf Sportwetten. „Neue Wettlokale schossen wie „Schwammerl aus dem Boden“ - ohne die erforderlichen landesrechtlichen
Genehmigungen“, erläutert Sima die Ausgangslage. Die Stadt reagiert sehr rasch auf diese negative Entwicklung:
- Zum einen mit einer Novelle zum Gesetz im Sommer 2015, die hohe Strafen bis zu
22 000 Euro vorsieht und die Möglichkeit zur Betriebsschließung beinhaltet.
- Zugleich gab und gibt es regelmässige strenge Kontrollen mit Finanzpolizei,
Polizei und Magistrat. Die bisherige Bilanz der Stadt: 85 Lokale wurden überprüft, 6 Betriebe wurden
behördlich geschlossen, 254 Wettterminals sowie 37 Bildschirme und ca. 40.000 € wurden beschlagnahmt.
- Der nächste Schritt war das neue, zeitgemäße Wettengesetz, das
nun dem Landtag vorgelegt wird.
„Ich bin überzeugt davon, dass das Gesetz positive Auswirkungen hat. Die bisherigen Entwicklungen sind erfreulich,
ganze Straßenzüge verändern ihr Gesicht, weil statt Wettlokalen wieder Geschäfte und Lokale
entstehen. Die Anrainerinnen und Anrainer honorieren diese Entwicklung und wir werden den Weg konsequent weitergehen.
Zum einem zum Schutz der Jugendlichen und Spieler und zum anderen in Sinne des Stadtbildes“, so Sima, die sich
abschließend bei allen bedankt, die am Zustandekommen dieses modernen Gesetzes mitgewirkt haben.
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