Paris/Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter berichtete am 16.03. vor 75 Justizministern und
anderen Experten bei der internationalen Ministerkonferenz der OECD in Paris über die Korruptionsbekämpfung
in Österreich. Mit dem internationalen OECD-Abkommen verpflichten sich bereits 41 Staaten insbesondere die
Bestechung ausländischer Amtsträger stärker zu bekämpfen und unter Strafe zu stellen.
Österreich hat bereits sehr früh begonnen, den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption
noch effektiver zu gestalten, und dient als Vorbild für viele andere europäische Staaten. Dabei steht
insbesondere der Schutz von Informanten, sogenannten „Whistleblowern“, im Mittelpunkt. Justizminister Brandstetter
berichtet über das Erfolgsmodell der Whistleblower-Homepage, die seit 1. Jänner 2016 gesetzlich verankert
ist. „Solche Tagungen sind wichtig für unsere Standortbestimmung. Wir sehen hier, dass wir mit unseren Antikorruptionsmaßnahmen
auch im internationalen Vergleich legistisch und in der praktischen Umsetzung wirklich vorne liegen. Dies wurde
allgemein anerkannt. Vor allem unsere Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Whistleblower-Homepage
und das Kontenregister fanden große Beachtung. Wir sind da auf dem richtigen Weg und werden ihn in voller
Übereinstimmung mit den Zielen der OECD konsequent fortsetzen. Österreich unterstützt die Umsetzung
der OECD Anti-Korruptions-Konvention voll und ganz und ich bin überzeugt, dass wir durch diese internationale
Zusammenarbeit den Kampf gegen Auslandsbestechung und Korruption, die eine neue Dimension erreicht hat, weiter
vorantreiben“, so Justizminister Brandstetter.
Die Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
Die OECD Anti-Bribery Convention ist ein internationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung
ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung
aufgelegt, am 15. Februar 1999 ist sie in Kraft getreten. Mittlerweile sind alle 34 OECD-Mitglieder sowie 7 Nicht-Mitglieder
(Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kolumbien, Lettland, Russland und Südafrika) der Konvention beigetreten.
Die OECD Anti-Bribery Convention ist das erste und bisher einzige internationale Anti-Korruptions-Instrument, das
auf die aktive Bestechungsseite fokussiert, somit auf die Person, die einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
Der Überwachungsprozess basiert auf einem strengen Peer-Review-Mechanismus, das heißt der regelmäßigen
Evaluierung der Umsetzung und Durchsetzung von Bestechungsbekämpfungsgesetzen und -maßnahmen eines Staates
durch die Gesamtheit der Vertragsparteien.
Allgemeines zu Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Österreich hat in der Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption bereits sehr früh neue
Strategien und Maßnahmen entwickelt, um Wirtschaftskriminalität effektiver zu bekämpfen. Bereits
im Jänner 2013 wurde ein modernes, auch im internationalen Vergleich vorbildliches, Korruptionsstrafrecht
geschaffen, das es den Staatsanwaltschaften und Gerichten ermöglicht, Korruption effektiv zu bekämpfen.
Mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) wurde am
1. September 2011 eine Strafverfolgungsbehörde eingerichtet, in der die notwendige Kompetenz und Expertise
für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert
ist. Darüber hinaus wurde die völlig anonyme Whistleblower-Homepage mit 1. Jänner 2016 gesetzlich
verankert. Sie erleichtert Ermittlern bereits seit zwei Jahren die Aufklärung von Korruptionsfällen und
Wirtschaftskriminalität. Mitwisser von Korruption können über das absolut sichere Online-Portal
Hinweise geben und ein anonymes Postfach einrichten. Zugleich können die Ermittler mit den Hinweisgebern direkt
in Kontakt treten und Fragen stellen.
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