Bei EU-Bemühungen gegen Steuerschlupflöcher ist Neudefinition von Betriebsstätten
essentiell, damit auch Konzerne mit Warenlagern der Ertragsbesteuerung unterliegen
Wien (pwk) - „Fairness für österreichische Betriebe im internationalen Standortwettbewerb“, fordert
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl nach dem „LuxLeak“-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments
vom 15.03., bei dem besondere Steuervergünstigungen für internationale Konzerne untersucht werden. „EU
und OECD haben sich zum Ziel gesetzt, Steuerschlupflöcher zu beseitigen. Dieses Anliegen ist absolut berechtigt.
Besser noch wäre es freilich, wenn es hier zu globalen Lösungen unter Einbeziehung der USA und Asiens
käme.“
Für die österreichische Wirtschaftskammer ist im Rahmen der laufenden EU-Bemühungen wichtig, dass
es beispielsweise zu einer Neudefinition von Betriebsstätten kommt. Jetzt gilt: Wenn ein Unternehmen in einem
Land eine Betriebsstätte hat, wird es dort besteuert. Allerdings fallen derzeit Warenlager und Kommissionärsgeschäfte
nicht unter diesen Begriff. Konsequenz: Multinationale (Online-)Versandhandelshäuser, die in einem Staat nur
ein Waren- bzw. Auslieferungslager betreiben, unterliegen dort demnach nicht der Ertragsbesteuerung. „Eine Änderung
der Betriebsstättendefinition ist daher essentiell, damit es hier zu gleichen Wettbewerbsbedingungen und damit
zu mehr Fairness kommt“, so Leitl. Seitens der EU-Kommission gibt es diesbezüglich derzeit nur eine Empfehlung,
da diese Frage in (bilateralen) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt ist. Ein Lösungsansatz wäre
die Aufnahme einer neuen Definition von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen.
Leitl: „Faire Steuerbedingungen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe sind ein Muss.
Genauso wichtig ist freilich, dass sämtliche Maßnahmen, so gut sie in ihrer Zielsetzung gemeint sein
mögen, nicht in neue Bürokratie für die Betriebe ausarten dürfen. In der Vergangenheit war
das leider – in der EU wie in Österreich – viel zu oft der Fall. Umso wichtiger ist es, dass die EU bei der
Regelung dieses wichtigen Themas den Schulterschluss mit den Unternehmen sucht und hier insbesondere auch die Anliegen
von kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.“
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