Recht auf eigenes Konto wird umgesetzt – Online-Rechner erleichtert Kostenvergleich
Wien (bmask) - „150.000 Menschen in Österreich haben derzeit kein Bankkonto. Daher setzen wir nun mit
dem Recht auf ein Basiskonto einen wichtigen Meilenstein im Konsumentenschutz um“, berichtet Sozialminister Alois
Stöger am 15.03. Der Ministerrat hat pünktlich am Weltverbrauchertag das Verbraucherzahlungskontogesetz
(VZKG) verabschiedet, das neben dem Basiskonto auch einen „Bankenrechner“ vorsieht. „Dadurch können die Entgelte
der verschiedenen Banken übersichtlich verglichen werden. Das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz
und Kundenfreundlichkeit“, so Stöger.
„Schulden, Privatkonkurs, der Eintrag in die Warnliste der Banken, Kontoüberziehung, Kreditrückstand,
Lohnpfändung - es gibt viele Gründe, warum Menschen kein Konto bekommen oder ihr Konto verlieren“, erläutert
Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen.
„Das Basiskonto für alle ist zentrales Element für die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben“, so Mitterlehner.
Laut der Dachorganisation der Schuldenberatungen sind 150.000 Personen in Österreich zurzeit ohne Konto. Sie
haben durch das VZKG ab 18. September 2016 das Recht auf ein Basiskonto, sofern sie über einen rechtmäßigen
Aufenthalt in der EU verfügen. Mit dem VZKG wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 umgesetzt
Basiskonto ermöglicht Teilnahme am wirtschaftlichen Leben
Das Basiskonto hat alle „normalen“ Funktionen, es darf aber nicht überzogen werden. Auch die Kosten sind
begrenzt: Es kostet, je nach Bedürftigkeit, maximal 40 bzw. 80 Euro im Jahr. Die notwendige Verordnung über
die jeweils berechtigten Personenkreise wird vom Sozialministerium im Sommer erlassen.
„Wir haben dadurch einen Riesenschritt gemacht, damit 150.000 stigmatisierte Menschen in Österreich wieder
am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Das bringt nicht nur mehr Chancen und Lebensqualität für
die Betroffenen, es ist auch für die Volkswirtschaft sehr nützlich“, so Stöger.
Bessere Vergleichbarkeit durch „Bankenrechner“
Mit dem VZKG wird die Bundesarbeitskammer mit der Erstellung und dem Betrieb einer Website betraut, die einen
leichten Vergleich der unterschiedlichen Entgelte der Banken ermöglicht („Bankenrechner“). Diese Verbesserung
betrifft alle KundInnen, nicht nur künftige Basiskonteninhaber. Vor der Eröffnung eines Girokontos bekommen
sie künftig eine verpflichtende Entgeltinformation. Diese Information muss bei allen Kreditinstitutionen gleich
aussehen und die gleiche Abfolge haben. Dadurch wird der Kostenvergleich für die KundInnen erleichtert. Zusätzlich
wird auf den „Bankenrechner“ der Arbeiterkammer hingewiesen. „Man kann vor der Eröffnung eines Girokontos
das individuell günstigste Konto aussuchen. Man kann aber auch im Nachhinein überprüfen. Der Kontowechsel
wird durch das neue Gesetz erleichtert. Die alte und die neue Bank müssen ihn künftig selbständig
abwickeln“, erklärt der Sozialminister abschließend.
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