Entwurf von Justizminister Brandstetter sieht auch erweiterte Beschuldigtenrechte vor
Wien (bmj) - Am 15.03. legte Justizminister Wolfgang Brandstetter dem Ministerrat ein weiteres Reformpaket
zur Strafprozessordnung (StPO) zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht vor allem gemäß einer EU-Richtlinie
einen weiteren Ausbau der Rechte von Opfern im Strafverfahren vor. Wesentlich ist, dass so rasch wie möglich
festgestellt werden soll, ob ein Opfer besonders schutzbedürftig ist. Ferner soll das Einbringen einer Anzeige
noch weiter erleichtert werden. „Österreich gilt im Bereich Opferschutz europaweit bereits als eines der Vorzeigemodelle.
Mit der StPO-Novelle soll es nun dennoch zu weiteren Verbesserungen für Opfer von Straftaten kommen, damit
wir diese in einer ohnehin schon extrem belastenden Situation noch besser schützen können. Deshalb soll
künftig bei allen Opfern möglichst rasch und individuell beurteilt werden, ob sie besonders schutzbedürftig
und hilfsbedürftig sind und ihnen damit erweiterte Rechte zustehen“, so Justizminister Brandstetter.
Diese Beurteilung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Opfern ist eine der wesentlichen Neuerungen der StPO-Novelle.
Künftig sollen Minderjährige sowie Opfer von Sexualdelikten oder von Gewalt in Wohnungen immer als besonders
schutzbedürftig gelten. Bei allen anderen Opfern soll die besondere Schutzbedürftigkeit anhand der im
Gesetz aufgezählten Kriterien rasch und individuell festgestellt werden. Besonders schutzbedürftigen
Opfern stehen in der Folge im Strafverfahren erweiterte Rechte zu: Sie können beispielsweise eine schonende
Vernehmung sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Weitere Erleichterungen soll es auch im Bereich
der Übersetzung und Verdolmetschung sowie der Anzeigenerstattung und -bestätigung geben. Außerdem
soll für Opfer von Straftaten im Ausland die Rechtsgrundlage geschaffen werden, sodass sie künftig –
unter bestimmten Voraussetzungen – auch in ihrem Heimatland Anzeige erstatten können. Zudem sollen Opfer damit
in Österreich auf Verlangen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, in einer Sprache,
die sie verstehen, haben. Die Neuerungen bei den Opferschutzrechten sollen mit 1. Juni 2016 in Kraft treten.
Beschuldigtenrechte: Weiterer Ausbau des Fragerechts des Verteidigers
Zusätzlich sollen mit der StPO-Novelle auch die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren gestärkt werden.
Bereits jetzt müssen Beschuldigte über ihre Rechte im Strafverfahren informiert werden. Verzichtet ein
Beschuldigter auf ein ihm zustehendes Recht, beispielsweise auf Rechtsbeistand, so muss dies künftig schriftlich
festgehalten werden. Zudem soll auch das Fragerecht des Verteidigers ausgebaut werden. Im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf
soll sich der Beschuldigte künftig aber nicht über die Beantwortung einzelner Fragen mit seinem Verteidiger
beraten können, sondern der Verteidiger soll nach thematisch zusammenhängenden Abschnitten die Möglichkeit
erhalten, ergänzende Fragen zu stellen. Weitere Neuerungen betreffen den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation
zwischen Beschuldigtem und Verteidiger. In Kraft sollen diese Neuerungen mit 1. November 2016 treten.
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