EU-Kommission ermöglicht freiwillige Mengenvereinbarungen / Minister kündigt Gespräche
mit Branchenvertretern an
Brüsssel/Wien (bmlfuw) Milchproduzenten und Milchverarbeiter dürfen freiwillige Lieferverzichts-Vereinbarungen
abschließen. Das wurde am 14.03. bei der Sitzung der EU-Agrarminister vereinbart. Ziel dieser Maßnahme
ist die Reduktion der Milchanlieferung. Um derartige Mengenvereinbarungen von Branchenorganisationen, Genossenschaften
und Produzenten zu ermöglichen, aktiviert die EU-Kommission den entsprechenden Artikel 222 in der gemeinsamen
Marktorganisation. Dies ist aus kartellrechtlichen Gründen notwendig.
Bundesminister Andrä Rupprechter sieht in dieser Maßnahme einen „ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung
des Milchmarktes". Risikofinanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des EFSI (EU-Investitionsfonds)
sollen die Milchwirtschaft dabei unterstützen, die schwierige Situation zu bewältigen, sagt Rupprechter.
Der Minister will sobald wie möglich Gespräche mit Branchenvertretern führen. Eines ist für
Rupprechter klar: „Der freiwillige Lieferverzicht ist eine notwendige und befristete Maßnahme aufgrund einer
außergewöhnlichen Situation, aber keine Rückkehr zur Milchquote."
Teil des gestern vereinbarten “Milchpakets“ ist auch die Verdoppelung der Höchstmengen für die Einlagerung
von Magermilchpulver und Butter. Für den Schweinefleischsektor soll die private Lagerhalterung wieder geöffnet
werden.
Thema der Tagung der EU-Agrarminister war auch wieder das russische Embargo für Lebensmittel aus der EU. Eine
Normalisierung der Beziehungen wird von zahlreichen Ministern angestrebt.
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