Wien (schienencontrol) - Seit 1. Jänner 2016 können Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich
ihren Energielieferanten selbst wählen. Das Netz zur Durchleitung des Stroms wird weiterhin von der ÖBB-Infrastruktur
zur Verfügung gestellt. Um dabei für fairen Wettbewerb zu sorgen prüft die Schienen-Control die
Bedingungen für die Durchleitung und Umformung des Stroms sowie die damit verbundenen Netzkosten.
Getrennte Rechnungen für Netzkosten und Energiepreise
Gab es früher einen Gesamtpreis für alles, so werden seit Jänner 2016 Netzkosten und Energiepreise
getrennt in Rechnung gestellt. Mit Jänner 2016 haben vier Eisenbahnverkehrsunternehmen den Wechsel zu einem
alternativen Energielieferanten vollzogen.
Wie auch im öffentlichen 50 Hertz - Netz bleibt die Bereitstellung und der Betrieb des Bahnstromnetzes Aufgabe
des Netzbetreibers. Am Bahnstrommarkt ist das wie bisher die ÖBB-Infrastruktur. Der Netzbetreiber sorgt dafür,
dass der eingespeiste Strom aller Energielieferanten von 50 Hertz auf 16,7 Hertz umgeformt und über das Bahnstromnetz
zum Triebfahrzeug geleitet wird.
Schienen-Control reguliert den Bahnstrommarkt
Die Durchleitung von Bahnstrom externer Stromlieferanten erfolgt in Österreich zu bestimmten Bedingungen.
Sowohl diese Bedingungen als auch die Preise für die Durchleitung unterliegen der Prüfung durch die Schienen-Control.
„Ziel der Schienen-Control war es, den fairen Wettbewerb auch am Bahnstrommarkt sicherzustellen. Ähnlich wie
im 50 Hertz - Netz kann jedes Bahnunternehmen seinen Stromlieferanten nun selbst wählen“, so Maria-Theresia
Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control.
Über die Schienen-Control:
Als Regulierungsbehörde sorgt die Schienen-Control für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schiene
zu angemessenen Preisen. Mit umfassender Marktkenntnis und hervorragenden Kontakten zu Bahnunternehmen, Institutionen
sowie dem Netzwerk internationaler Regulierungsbehörden verbessert die Schienen-Control kontinuierlich die
Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb.
Als Schlichtungsstelle verhilft die, als Abteilung bei der Schienen-Control angesiedelte, Agentur für Passagier-
und Fahrgastrechte, Fahrgästen und Passagieren im Streitfall mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen
zu ihrem Recht. Und das kostenlos und provisionsfrei.
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