Kurze Verfahrensdauer bei rund 3.000 Verfahren
Innsbruck (lk) - Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat am 1. Jänner 2014 seine Tätigkeit aufgenommen
und damit unter anderem den Unabhängigen Verwaltungssenat abgelöst. Nun liegt der Tätigkeitsbericht
für das Jahr 2015 vor. „Durch das Landesverwaltungsgericht werden Verfahren rascher abgewickelt, somit hat
sich die zentrale Anlaufstelle als Ersatz für die bisherigen Berufungsbehörden bewährt. Das bedeutet
nicht nur eine deutliche Erleichterung für Rechtsuchende in Tirol, sondern auch einen großen Schritt
in Richtung transparente und einfache Verwaltung“, ist LH Günther Platter überzeugt.
Vor 2014 waren pro Jahr von der Tiroler Landesverwaltung rund 100.000 Entscheidungen – inklusive Anonym- und Strafverfügungen
– erlassen sowie durchschnittlich pro Jahr an die 1.000 Berufungsentscheidungen gefällt worden. Nun wurde
der verwaltungsinterne Instanzenzug abgeschafft – über alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde
befindet nunmehr das Landesverwaltungsgericht.
Verfahren dauern im Durchschnitt 4,6 Monate
Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2015 wurden rund 3.000 Akten erledigt, wobei im Durchschnitt die Verfahren
4,6 Monate dauerten. Bei Administrativverfahren wie Bauverfahren lag die Verfahrensdauer sogar noch unter diesem
Wert.
„Insgesamt sind 3.282 Akten neu angefallen – also um 45 mehr als im Vorjahr“, bilanziert der Präsident des
Landesverwaltungsgerichts Christoph Purtscher. „Zahlenmäßig ebenfalls nahezu gleichbleibend sind die
1.133 Rechtssachen wegen Übertretungen des Kraftfahrgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Bundesstraßen-Mautgesetzes.“
Gegen die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts wurden rund 200 Revisionen erhoben.
Das Landesverwaltungsgericht
Das Gericht hat seinen Sitz in Innsbruck und besteht aus Präsident, Vizepräsident sowie 34 weiteren RichterInnen.
Sie befassen sich unter anderem mit dem Agrar-, Bau- und Raumordnungs- oder Gewerberecht. Darüber hinaus urteilen
die Landesverwaltungs- richterInnen in Sachen Verkehrs-, Naturschutz oder Grundverkehrsrecht.
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