… im Gesamtjahr 2015 60 Prospekte und 124 Nachträge – FMA-Bericht zum 4. Quartal 2015
der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte
Wien (fma) - Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte
belief sich im 4. Quartal 2015 auf 15, ein Anstieg um vier im Vergleich zum 4. Quartal 2014. Weiters wurden 14
Nachträge gebilligt (Q4 2014: 73), kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Demgegenüber stand ein
Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 21,7 Mrd. (Q4 2014: € 32,1 Mrd.).
Im Gesamtjahr 2015 wurden 60 Prospekte (2014: 87) und 124 Nachträge (2014: 204) gebilligt, sechs Billigungsverfahren
(2014: 4) wurden eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen
Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs,
Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2015: 1 / Q4 2014: 2), Wohnbaubanken (Q4 2015: 3 / Q4 2014: 2),
Basisprospekte (Q4 2015: 3 / Q4 2014: 2) und Anleihen (Q4 2015: 5 / Q4 2014: 5). Im Gesamtjahr 2015 wurden sechs
Billigungen in der Kategorie IPOs, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2014: 6), neun in der Kategorie Wohnbaubanken
(2014: 15), 28 in der Kategorie Basisprospekte (2014: 31) sowie acht in der Kategorie Anleihen (2014: 11) ausgesprochen.
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist
die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 4. Quartal
2015 wurden der FMA von Schwesterbehörden 78 Prospekte (Q4 2014: 68) und 312 Nachträge (Q4 2014: 219)
notifiziert. Die FMA notifizierte 5 Prospekte (Q4 2014: 3) und 10 Nachträge (Q4 2014: 25). Im Gesamtjahresvergleich
zeigt sich ein Anstieg der von Schwesterbehörden notifizierten Prospekte von 340 2014 auf 347 2015 sowie der
notifizierten Nachträge von 1.083 auf 1.138. Hinsichtlich der ausgehenden Notifikationen zeigt sich ein minimaler
Rückgang bei den Prospekten (2014: 32, 2015: 29), und ein starker Rückgang bei den Nachträgen (2014:
100, 2015: 58).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2015 eine
Verwaltungsstrafe. Insgesamt wurden 2015 18 Verwaltungsstrafen verhängt (2014: 4) und 13 Anzeigen bei der
Staatsanwaltschaft eingebracht (2014: 20).
Im Rahmen des Prüfmaßstabs hat die FMA das Vorliegen der Billigungsvoraussetzungen – Vollständigkeit,
Kohärenz und Verständlichkeit – zu überprüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben
trägt gemäß Kapitalmarktgesetz der Emittent die Verantwortung.
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