Bozen (lpa) - Das Land Südtirol will die neue Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
nach deren Anfechtung durch die Regierung vor dem Verfassungsgerichtshof verteidigen. Das hat die Landesregierung
am 22.03. auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen.
Vor drei Monaten hatte der Südtiroler Landtag das neue Gesetz über die Buchhaltung und Finanzierung von
Gemeinden und Bezirksgemeinschaften genehmigt. Mit dieser neuen Regelung soll den europäischen und staatlichen
Vorgaben Rechnung getragen werden und die Vergleichbarkeit der Haushalte verbessert werden.
Nun hat der Ministerrat in Rom die Verfassungsmäßigkeit eine Reihe von Artikeln dieses Gesetzes aufgeworfen.
Das neue Landesgesetz über die Gemeindenfinanzierung stehe im Widerspruch zu den gesamtstaatlichen Bestimmungen
über die Harmonisierung der Haushaltsführung, beanstandet die Regierung, zudem verletzte sie staatliche
Zuständigkeiten.
Die Landesregierung hingegen vertritt den Standpunkt, im Rahmen ihrer autonomen Zuständigkeiten gesetzgeberisch
tätig geworden zu sein. "Wir haben versucht, eine weniger schwerfällige und bürokratische Regelung
zu treffen, als sie der staatliche Gesetzgeber vorsieht", so Landeshauptmann Kompatscher. Daher wird sie dem
Verfahren beitreten und ihre Bemerkungen und Argumente vor dem Verfassungsgericht vorbringen.
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