Kunstrückgabebeirat beschloss zwei Empfehlungen

 

erstellt am
04. 04. 16
11:00 MEZ

Wien (bka) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner Sitzung vom 01.04. zwei Empfehlungen. Eine Empfehlung betrifft das Kunsthistorische Museum (Carl Reininghaus) und eine Empfehlung die Österreichische Galerie Belvedere (Hugo Marmorek):

Der Industrielle Carl Reininghaus besaß eine bedeutende Kunstsammlung, zu der auch das Gemälde "Maria mit Kind" von Sebastiano Mainardi zählte. Nach seinem Tod im Jahr 1929 versuchten seine Erben, darunter seine Witwe Friederike Reininghaus, das Gemälde zu veräußern. Verschiedene Verkaufsbemühungen scheiterten. Erst im Jahr 1940 konnte das Gemälde verkauft werden, nämlich an Hans Posse im Rahmen von dessen Sonderauftrag Linz, der den geforderten Preis von RM 100.000,- bezahlte. Das Gemälde gelangte nach dem Zweiten Weltkrieg an den Central Collecting Point München und wurde im Jahr 1958 von der Bundesrepublik Deutschland dem österreichischen Bundesdenkmalamt übergeben. Friederike Reininghaus stellte im Jänner 1959 einen Rückstellungsantrag für das Gemälde, in dem sie auf erlittene Bombenschäden hinwies. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Im Jahr 1969 wurde das Gemälde im Kunsthistorischen Museum inventarisiert. Es besteht kein Hinweis, dass Friederike Reininghaus oder die anderen Erben dem Kreis der verfolgten Personen zuzurechnen wären, noch konnten Hinweise ermittelt werden, dass die Veräußerung an Hans Posse im Sinne des § 1 Nichtigkeitsgesetz als nichtig zu beurteilen wären. Der Beirat sieht daher die Voraussetzungen des Kunstrückgabegesetzes für eine Übereignung nicht gegeben.

Keine Übereignung empfahl der Beirat auch im Fall des Gemäldes von Rudolf Matthias Toma, "Blick auf Wien vom Krapfenwald", aus der Österreichischen Galerie Belvedere. Der Wiener Kaufmann Hugo Marmorek (1885 - 1953) wurde von den Nationalsozialisten als Jude verfolgt und flüchtete mit seiner Tochter Marietta am 3. Oktober 1938 zunächst nach Großbritannien und von dort im Jahr 1941 in die USA. Er war Eigentümer eines Gemäldes von Rudolf Matthias Toma, dessen Ausfuhr im Jahr 1938 untersagt wurde und daher in Wien verblieb. Nach dem Zweiten Weltkrieg ersuchte Hugo Marmorek, der nicht mehr nach Österreich zurückkehrte, erneut um die Bewilligung der Ausfuhr seines Gemäldes von Toma, was jedoch vom Bundesdenkmalamt erneut verweigert wurde. Hugo Marmorek verstarb im Jahr 1953, im Jahr zuvor hatte er sein Gemälde Adolf Lohner übergeben. Die Österreichische Galerie erwarb das hier gegenständliche Gemälde im Jahr 1968 im Dorotheum, von dem angenommen werden kann, dass es mit jenem aus der Sammlung Hugo Marmoreks ident ist. Diese Frage kann jedoch dahingestellt bleiben, weil nach Ansicht des Beirats auch in diesem Fall ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Rückgabe des Gemäldes, den Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz und dem Erwerb des Bundes im Jahr 1968 nicht gegeben wäre.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.provenienzforschung.gv.at

 

 

 

 

 

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