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Asyldebatte
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erstellt am
31. 03. 16
11:00 MEZ
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Faymann:
Vereinbarung mit Türkei zeigt Wirkung
Geringste Zahl an Asylanträgen seit letztem August – Gesamteuropäische Lösung
hat weiterhin Priorität – „Müssen festlegen, was schaffen wir, was schaffen wir nicht“
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann betonte am 30.03. im Pressefoyer nach dem Ministerrat, dass die
Flüchtlings-Vereinbarung mit der Türkei Wirkung zeigt. „In der letzten Woche haben wir bei den Asylanträgen
den niedrigsten Wert seit August letzten Jahres erreicht“, sagte Faymann. Trotzdem sei man noch lange nicht am
Ziel. Deutschland müsse sich klar für ein Beenden des Durchwinkens aussprechen. Faymann betonte die Notwendigkeit
einer stärkeren Zusammenarbeit aller EU-Länder. „Die Vereinbarung mit der Türkei ist eine Maßnahme,
die besser ist als vorher, aber es ist noch keine gesamteuropäische Lösung“, sagte Faymann.
Der Bundeskanzler unterstrich, dass der von der Bundesregierung beschlossene Richtwert bei Asylanträgen nicht
dazu da ist, die Flüchtlingsproblematik zu lösen. „Wir können damit keine Kriege beenden. Aber wir
müssen aufzeigen, dass wir nur in begrenzter Anzahl Menschen aufnehmen, versorgen und integrieren können.
Dazu müssen wir nicht nur die Grenzen kontrollieren, sondern klar festlegen, was schaffen wir, was schaffen
wir nicht.“ Faymann sprach sich dafür aus, schon an den EU-Außengrenzen Menschen zu registrieren, mit
Transitvisa auszustatten und ihnen so die Möglichkeit der geordneten Einreise in die EU zu geben. Dafür
sei eine enge internationale Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit UNHCR nötig. Das Gutachten zum Richtwert
wird heute von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil und Innenministerin Mikl-Leitner präsentiert.
Auch das Gutachten zum Thema Mindestsicherung ist eingelangt. „Sozialminister Alois Stöger wird das Gutachten
heute vorstellen und auch an die Bundesländer übermitteln, denn Mindestsicherung ist Ländersache“,
sagte Faymann. Deswegen werde der Sozialminister auch mit den LandesreferentInnen Gespräche führen. Der
Bundeskanzler betonte abschließend: „Wir sind bei der Abarbeitung unserer Themen Sicherheit, Ordnung, Menschlichkeit
und Soziales konsequent, auch in dieser schwierigen Zeit.“
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Mitterlehner: Expertengutachten bestätigen Rechtmäßigkeit nationaler
Maßnahmen
Maßnahmen, die Flüchtlingsstrom beschränken, sind zulässig - Sonderlage
rechtfertigt Differenzierung bei Mindestsicherung - Österreichische Vorgehensweise richtungsweisend für
EU-Lösung
Wien (öv-pd) - "Indem wir nationale Schritte gesetzt haben, hat Österreich eine Reihe politischer
Maßnahmen auf internationaler Ebene ausgelöst und Tempo für eine europäische Lösung gemacht",
betont ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat. So habe das Abkommen
mit der Türkei und der bessere Schutz der EU-Außengrenzen mittlerweile dazu geführt, dass der Flüchtlingszustrom
nach Österreich bereits abgenommen hat. "Das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
und Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer bestätigt nun unsere bisherige Einschätzung. Es ist rechtlich zulässig,
Maßnahmen zu setzen, um eine Reduzierung des Flüchtlingszustroms zu erreichen", so Mitterlehner.
Demnach sei eine Abweichung von den geltenden EU-Asylregeln zum Schutz der inneren Sicherheit und der Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung zulässig.
Das ebenfalls vorgelegte Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn zu Sozialleistungen bestätigt die
Zulässigkeit von Differenzierungen. "Das Expertengutachten rechtfertigt etwa – in einer Sonderlage -
eine Senkung der Mindestsicherung", so Mitterlehner. Bundesländer, die mit einer großen Anzahl
von Schutzsuchenden konfrontiert sind, können demnach sachlich begründete Differenzierung durchführen,
verweist der Vizekanzler auf die jüngste Regelung in Oberösterreich. "Das Gutachten untermauert
einerseits den oberösterreichischen Standpunkt und gibt uns andererseits die Handhabe, weitere Maßnahmen
zu treffen", schließt der Vizekanzler.
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Darmann: Mit und ohne Gutachten ist die „Obergrenze“ eine einzige Augenauswischerei
Wien (fpd) - „Mit und ohne Gutachten ist die ‚Obergrenze‘ keine Obergrenze, sondern ein verantwortungsloser
Richtwert und damit eine Augenauswischerei Faymanns gegenüber dem österreichischen Volk. Die angebliche
Begrenzung auf 37.500 Asylanträge pro Jahr gilt laut Innenministerin nämlich nur für die Südgrenze.
Im Klartext: Die ‚Obergrenze‘ ist nach oben offen und die Regierung frotzelt die Österreicher einmal mehr“,
stellte FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Mag. Gernot Darmann klar.
„Illegale Migranten werden dann einfach andernorts bzw. erst direkt auf österreichischem Staatsgebiet ihren
Asylantrag stellen, der dann nicht in jene 37.500 Anträge eingerechnet wird. Da die Regierung bis heute nicht
bereit ist, einen funktionierenden Grenzschutz auf die Beine zu stellen, wird es Schleppern ein leichtes sein,
ihre ‚Kunden‘ dort abzusetzen, wo sie es wünschen“, warnte Darmann. „Faymann, Mikl-Leitner und Co. treten
wahlkampfbedingt als Hardliner auf, in Wahrheit wird weiterhin die Willkommensunkultur praktiziert. Wäre es
anders, wären die Grenzen für Migranten bereits dicht und ein Aufnahmestopp für Asylwerber verhängt.
Oder man hätte sich zumindest an das Dublin-Abkommen gehalten. Dafür bräuchte man nicht einmal ein
Gutachten, dafür hätte man nur auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückkehren müssen“,
so Darmann.
„SPÖ und ÖVP versuchen die Bevölkerung hinters Licht zu führen, während sie nach wie vor
Politik gegen die Österreicher und im Sinne der illegalen Zuwanderer, der Schlepper und der Asylindustrie
machen:
Mit einer nach oben hin offenen ‚Obergrenze‘ oder einem EU-Türkei-Deal, der vielmehr zum Problem als zur Lösung
werden wird“, so Darmann.
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Korun: Nach Obergrenzendebakel tischt Regierung nächsten Rechtspfusch auf
Grüne empfiehlt: Befreiungsschlag von Populismus und volle Kraft in europäisches
Asylaufnahmesystem stecken
Wien (grüne) - Die Bundesregierung hat zuerst eine absolute 'Asylobergrenze' angekündigt und gleichzeitig
mehrere Rechtsgutachten dazu in Auftrag gegeben. Die Gutachter haben bereits klar ausgesprochen, dass eine zahlenmäßige
und absolute Asylbeschränkung völkerrechtswidrig wäre. "Nun will die Regierung das Recht auf
ein Asylverfahren aushebeln, indem sie an der Grenze mit Schutzsuchenden kurzen Prozess macht. Das läuft darauf
hinaus, dass das Asylrecht nur mehr auf dem Papier besteht, und das ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel",
reagiert die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun auf die aktuelle Ankündigung, ein Asyl-Schnellverfahren
einzuführen.
"Statt sich in die nächste rechtsbeugende Asylverschärfung zu flüchten tut es Not, endlich
die gesamte Kraft in den raschen Aufbau eines europäischen Asyl-Aufnahme- und Aufteilungssystems zu stecken.
Scheinmaßnahmen mit unerfüllbaren Ankündigungen erhöhen nur den Frust der europäischen
Bevölkerungen und verlängern das Elend der Schutzsuchenden", betont die Grüne.
Nachdem von der ursprünglichen Ankündigung der Regierung nicht viel übriggeblieben ist, geht diese
nun kurzerhand und 'praktischerweise' von einer mutmaßlichen 'Gefährdung der öffentlichen Ordnung
und inneren Sicherheit' aus, um das Asylrecht auszuhebeln. Korun:
"Mutmaßungen, selbst wenn sie von MinisterInnen stammen, sind noch lange keine Fakten. Diese bleiben
Innenministerin Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Doskozil schuldig."
Wenn letztes Jahr Menschen im Ausmaß von einem (in Zahlen: 1) Prozent der Wohnbevölkerung in Österreich
um Schutz angesucht haben und ein Drittel der Gemeinden keinen einzigen Schutzsuchenden unterbringt, von 'Gefährdung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit' zu sprechen, ist völlig unverhältnismäßig. "Die
Situation ist eine herausfordernde, keine Frage. Eben deshalb bringen uns nur nachhaltige Lösungen weiter.
Liebe Bundesregierung, bitte völkerrechtswidrige Scheinmaßnahmen einmotten und volle Kraft voraus für
EU-finanzierte Aufnahmezentren und verbindliche Verteilquoten bei Asyl", appelliert Korun.
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Lugar: Obergrenze hält wie erwartet nicht
Keine Flüchtlinge mehr nach Österreich lassen!
Wien (str) - „Wie nicht anders zu erwarten war, wird die groß angekündigte Obergrenze von allen
Gutachtern in der Luft zerrissen – davor haben wir schon vor Wochen gewarnt", erklärt Team Stronach Klubobmann
Robert Lugar. Somit habe die Regierung wieder keinen Plan, wie verhindert werden kann, dass die nächste Flüchtlingswelle
über Österreich schwappt. „Eine richtige Obergrenze kann nur dann funktionieren, wenn man – so, wie es
andere EU-Länder längst tun – keine Flüchtlinge ins Land lässt! Wir haben bereits rund 90.000
Flüchtlinge und mindestens ebenso viele Illegale in Österreich. Damit sind unsere Wirtschaft und unser
Sozialsystem bereits mehr als überlastet!“, so Lugar. Positiv sei laut Lugar nur, „dass jetzt endlich die
Schnellverfahren kommen sollen, die wir schon vor einem Jahr gefordert haben! Damit soll man aber sofort beginnen
und nicht bis Mai warten!“
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Scherak: Regierung blamiert sich mit Obergrenzen-Gutachten
Es war von Anfang an klar, dass es keine Obergrenze für Flüchtlinge geben kann
Wien (neos) - "Die Vorgehensweise der Bundesregierung eine fixe Obergrenze festlegen zu wollen, endet
in einer Blamage. Es war von Anfang an klar, dass es keine Obergrenze für Flüchtlinge geben kann. Dass
die Innenministerin rechtsstaatliche Prinzipien einfach beiseite lassen wollte, ist eine Bankrotterklärung.
So darf eine Regierung einfach nicht handeln", kommentiert NEOS-Menschenrechtssprecher Niki Scherak das vorgestellte
Rechtsgutachten zur Umsetzung der angekündigten "Obergrenze" für Asylwerber.
"Die heutige Ankündigung nur solche Asylanträge zuzulassen, zu denen Österreich laut Artikel
8 der Menschenrechtskonvention unbedingt verpflichtet wird, ist inakzeptabel. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles
Recht - das kann die Bundesregierung nicht verkennen“, so Scherak weiter. Dem nicht genug, versucht die Innenministerin
auch den Familiennachzug seit Monaten umfassend einzuschränken. „Damit möchte sie die einzig legale Einreisemöglichkeit
in die EU massiv behindern. Sich jetzt auf das Recht auf Achtung des Familienlebens zu beziehen, ist nichts anderes
als zynisch.“
"Wir hätten schon längst beginnen müssen, Schnellverfahren durchzuführen und das ‚Durchwinken‘
zu beenden. Stattdessen hat die Bundesregierung lieber auf ein Gutachten gewartet, dessen Inhalt schon von Anfang
an feststand. Die Regierung sollte sich lieber darauf konzentrieren, auf europäischer Ebene Lösungen
zu finden. Wir brauchen gemeinsame europäische Erstaufnahmezentren, gemeinsam Asylverfahren und gemeinsame
Grenzkontrollen an den Außengrenzen. Nationalstaatliche Lösungen bringen uns auf lange Sicht keinen
Schritt weiter. Sie zerstören einzig und allein die europäische Idee", so Scherak abschließend.
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