Durchwegs positive Reaktionen im EU-Ausschuss des Bundesrats
Brüssel/Wien (pk) – Um den Informationsaustausch über Strafverfahren gegen Drittstaatsangehörige
zu verbessern, soll das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) in Zukunft auch auf Drittstaatsangehörige
ausgeweitet werden. Das sieht der Richtlinienvorschlag vor, der am 30.03. ebenfalls auf der Agenda des EU-Ausschusses
des Bundesrats stand und der positiv aufgenommen wurde. Das Vorhaben ist im Rahmen der Sicherheitsagenda zu sehen
und hat zum Ziel, dass vollständige Informationen über frühere Verurteilungen sowohl eines EU-Bürgers
als auch eines Drittstaatsangehörigen bezogen werden können. Laut Justizministerium sind nur noch Detailfragen
zu klären, etwa in welchem Ausmaß Fingerabdrücke gespeichert werden sollen. Klar ist auch noch
nicht, ob man ein zentrales System in Brüssel einrichtet, wie dies von österreichischer Seite befürwortet
würde, oder ein dezentrales System. Alles in allem bezeichnete die Vertreterin des Justizressorts das Dossier
als einen Fortschritt.
Der Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2009 ermöglicht zwar eine Vernetzung der nationalen Strafregister, Informationen
daraus erhalten die jeweils anfragenden Behörden jedoch nur über EU-BürgerInnen. In solchen Fällen
kann eine (elektronische) Anfrage an die Strafregisterbehörde des Heimatstaats des Betroffenen gerichtet werden.
Wurde ein Drittstaatsangehöriger (oder eine staatenlose Person) in der EU verurteilt, ist dies nicht möglich.
Nach geltendem Recht muss daher ein österreichisches Gericht, wenn es Informationen über Drittstaatsangehörige
aus dem Strafregister von den übrigen Mitgliedstaaten benötigt, ein Rechtshilfeersuchen an alle übrigen
Mitgliedstaaten richten, wobei für dessen Erledigung keine Frist besteht. Das Ansuchen muss deshalb an alle
anderen EU-Mitgliedsländer gerichtet werden, weil man im Allgemeinen nicht weiß, in welchem Mitgliedstaat
bzw. in welchen Mitgliedstaaten ein bestimmter Drittstaatsangehöriger früher verurteilt wurde. Das führt
zu einem enormen Verwaltungsaufwand, der schätzungsweise pro Jahr 78 Mio. € Kosten verursacht.
Nun ist beabsichtigt, eine Vorbestraftenkartei zu schaffen, in der von einem Gericht eines Mitgliedstaates verurteilte
Drittstaatsangehörige erfasst werden. Laut EU-Vorschlag wäre nun ein Staat, in dem eine Verurteilung
ausgesprochen wurde, verpflichtet, neben den Verurteilungen seiner eigenen Staatsangehörigen auch gewisse
anonymisierte Informationen in Bezug auf verurteilte Drittstaatsangehörige in einem gefilterten Index zu speichern
und diese sowie alle Aktualisierungen desselben den übrigen Mitgliedstaaten zu übermitteln. Das soll
den anderen Staaten im Einzelfall ermöglichen, durch Abgleich der gefilterten Indizes mit den ihnen vorliegenden
Informationen denjenigen Mitgliedstaat zu ermitteln, in dem Verurteilungen des betreffenden Drittstaatsangehörigen
erfolgt sind. Im Fall eines Treffers wäre die zuständige Strafregisterbehörde des betreffenden Mitgliedstaates
im Rahmen des elektronischen Informationsaustausches aus dem Strafregister um Übermittlung der begehrten Strafregisterauskunft
zu ersuchen, wobei diese fristgebunden zu erfolgen hat.
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