Verbesserte Herkunftsbezeichnungen und Qualitätsangaben, Rechtssicherheit für Uhudler
Wien (bmlfuw) - Die am 30.03. im Ministerrat beschlossene Weingesetznovelle bringt wesentliche Neuerungen
für die österreichische Weinwirtschaft. Der Gesetzesentwurf unterstützt die erfolgreiche Qualitätsstrategie
im österreichischen Weinbau und optimiert die Vermarktung hochwertiger Weine durch verbesserte Herkunftsbestimmungen.
Darüber hinaus wird ein Sicherheitsnetz für Uhudler Rebsorten geschaffen. „Das neue Gesetz ist ein wichtiger
Schritt, um die Qualität der österreichischen Weine weiter zu verbessern“, erklärt Bundesminister
Andrä Rupprechter.
Zentrale Punkte im neuen Gesetz betreffen die verbesserte Abgrenzung und Benennung von Herkunftsbezeichnungen,
die Anpassung des Hektarhöchstertrages aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung
sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächenverzeichnisses. Das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) wird zudem ermächtigt, eine Sektverordnung
zu erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. Die Novelle
wird jetzt im Parlament behandelt.
Sicherheitsnetz für Uhudler
Bestimmte dem Uhudler zugrundeliegende Rebsorten sind nach EU-Recht nicht zulässig. Auch die Zuordnung von
artverwandten Reben aus einer Kreuzung auf Großelternebene oder noch weiter zurückliegend (z.B. Concord,
Ripatella, Delaware und Elvira) ist rechtlich umstritten. Daher wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für
jene Uhudlerweine eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. Uhudler aus derartigen
Rebsorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden.
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