Rupprechter: Neues Weingesetz
 verstärkt Qualitätsstrategie

 

erstellt am
31. 03. 16
11:00 MEZ

Verbesserte Herkunftsbezeichnungen und Qualitätsangaben, Rechtssicherheit für Uhudler
Wien (bmlfuw) - Die am 30.03. im Ministerrat beschlossene Weingesetznovelle bringt wesentliche Neuerungen für die österreichische Weinwirtschaft. Der Gesetzesentwurf unterstützt die erfolgreiche Qualitätsstrategie im österreichischen Weinbau und optimiert die Vermarktung hochwertiger Weine durch verbesserte Herkunftsbestimmungen. Darüber hinaus wird ein Sicherheitsnetz für Uhudler Rebsorten geschaffen. „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der österreichischen Weine weiter zu verbessern“, erklärt Bundesminister Andrä Rupprechter.

Zentrale Punkte im neuen Gesetz betreffen die verbesserte Abgrenzung und Benennung von Herkunftsbezeichnungen, die Anpassung des Hektarhöchstertrages aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächenverzeichnisses. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) wird zudem ermächtigt, eine Sektverordnung zu erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. Die Novelle wird jetzt im Parlament behandelt.

Sicherheitsnetz für Uhudler
Bestimmte dem Uhudler zugrundeliegende Rebsorten sind nach EU-Recht nicht zulässig. Auch die Zuordnung von artverwandten Reben aus einer Kreuzung auf Großelternebene oder noch weiter zurückliegend (z.B. Concord, Ripatella, Delaware und Elvira) ist rechtlich umstritten. Daher wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für jene Uhudlerweine eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. Uhudler aus derartigen Rebsorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden.

 

 

 

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