Förderwerber können Projektvorschläge für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) für die Bereiche "Asyl und Rückkehr" einreichen. Die Einreichfrist endet am 27. Mai
2016.
Wien (bmi) - Der zweite Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für den Asyl-, Migrations-
und Integrationsfonds (AMIF) für die Bereiche "Asyl und Rückkehr" startet am 30. März
2016. Förderwerberinnen und -werber können bis 27. Mai 2016 ihre Vorschläge beim Bundesministerium
für Inneres einreichen. Projekte sollen für einen Förderzeitraum von drei Jahren eingereicht werden,
am 1. Jänner 2017 starten und spätestens am 31. Dezember 2019 beendet sein.
Förderansuchen können von privaten und öffentlichen Organisationen, nicht aber von Einzel- oder
Privatpersonen gestellt werden. Voraussetzungen für die Förderauswahl sind das Ausfüllen der Einreichunterlagen
sowie die Vorlage eines aussagekräftigen Finanzplans und detaillierten Zeitplans, über alle im Rahmen
des Projekts geplanten Arbeitsschritte. Die Projektvorschläge müssen spätestens am 27. Mai 2016
an folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: BMI-III-5-a@bmi.gv.at .
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union hat als Ziel die Entwicklung einer gemeinsamen
Asyl- und Einwanderungspolitik aller Mitgliedstaaten. Der Fonds wird von den Mitgliedsstaaten in geteilter Mittelverwaltung
umgesetzt, d.h. die Mitgliedstaaten wählen die Empfänger aus und verwalten die Ausgaben. Der Fonds ist
für den Zeitraum von 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2020 eingerichtet. Weitere Informationen zur Einreichung
von Projektförderungen siehe unter Informationen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für den Bereich "Integration" des AMIF startet
voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche 2016. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums
für Europa, Integration und Äußeres unter BMEIA. Bei Fragen steht die Abteilung VIII.3 (Förderungen
Integration) unter ABTVIII3@bmeia.gv.at zur Verfügung.
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