Wien (bmi) - Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) möchte durch mehr Information und Beratung
über die bestehenden Unterstützungsleistungen die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern weiter forcieren
und steigern. Die freiwillige Rückkehr hat in Österreich in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung
gewonnen. Im Jahr 2015 konnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seit Beginn der statistischen
Aufzeichnungen die höchste Zahl der freiwilligen Rückkehrer verzeichnen. Das BFA möchte daher durch
mehr Information und Beratung über die bestehenden Unterstützungsleistungen die freiwillige Rückkehr
weiter forcieren und steigern.
"Unser Ziel sind 50.000 Außerlandesbringungen bis 2019. Die Steigerung der Attraktivität bei den
freiwilligen Rückführungen ist dabei ein wesentliches Element", sagt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
Ausreisepflichtige Personen sowie Asylwerber und Fremde im laufenden Verfahren können Rückkehrberatung
und Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen. Zur bestehenden Rückkehrhilfe bietet das BFA in einem Pilotprojekt
Asylwerbern aus Afghanistan, Marokko und Nigeria ein spezielles gestaffeltes Rückkehrhilfeprogramm "Rückkehrhilfe
– Ein Neustart mit Perspektiven" an. Damit sollen afghanische, marokkanische und nigerianische Staatsangehörige
zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland ermuntert werden.
Zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise werden Unterstützungsleistungen (Beschaffung von Reisedokumenten,
Reiseorganisation, Übernahme der Reisekosten, medizinische Versorgung während des Transfers) angeboten.
Die Höhe der finanziellen Starthilfe orientiert sich an temporären Faktoren – der Fristenlauf beginnt
mit der Asylantragseinbringung. Je früher sich der Asylwerber zur freiwilligen Ausreise entschließt,
desto höher fällt der Unterstützungsbetrag aus. Entscheidet sich eine Person innerhalb von drei
Monaten für die Ausreise, erhält sie 500 Euro, sofern sie keine Beschwerde gegen den Bescheid der Behörde
eingelegt hat. Innerhalb weiterer drei Monate verbleiben 250 Euro, während bei längerer Aufenthaltsdauer
als einem halben Jahr 50 Euro für die freiwillige Ausreise ausbezahlt werden. "Die freiwillige Rückkehr
hat gegenüber der zwangsweisen Rückführung absolute Priorität und Vorrang. Das neue Rückkehrhilfeprogramm
soll den Menschen als Anreiz und Unterstützung dienen, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren",
sagte der BFA-Direktor Wolfgang Taucher. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Außerdem
können die Leistungen, sollten sie bewilligt werden, nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rückkehrberatungsorganisationen Caritas und "Verein Menschenrechte
Österreich" (VMÖ) beraten interessierte Personen österreichweit individuell über die Möglichkeiten
der freiwilligen Rückkehr und den verschiedenen Unterstützungsleistungen.
"Die Caritas unterstützt seit über 15 Jahren Menschen bei der freiwilligen Rückkehr. Wir beraten
umfassend um eine selbstständige Rückkehr in Würde als menschliche Alternative zur Abschiebung zu
ermöglichen", sagte der Generalsekretär der Caritas, Bernd Wachter.
"Unsere Rückkehrberater werden zunehmend von enttäuschten Asylwerbern aufgesucht, die möglichst
rasch zu ihrer Familie und in ihre vertraute Umgebung zurückkehren möchten. Das Pilotprojekt "Rückkehrhilfe
– Ein Neustart mit Perspektiven" unterstützt eine rasche Rückkehr unserer Klienten in die drei ausgewählten
Länder und ist damit ein wichtiger Impuls in der Rückkehrberatung", erklärte Günther Ecker
vom "Verein Menschenrechte Österreich".
Rückkehrwillige Afghanen, Marokkaner und Nigerianer, die in Österreich keinen Asylantrag gestellt haben,
werden wie Fremde aus anderen Staaten mit den bisherigen Angeboten bei der freiwilligen Rückkehr unterstützt.
Mehr Informationen finden Sie unter "RETURN" http://www.bfa.gv.at/return/
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