Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt durch verstärkte Beratung, kürzere Verfahrensdauer
und besondere Verfahren für Qualifikationen von Asylberechtigten.
Wien (öif) - Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) begrüßt das am 12.04.
im Ministerrat beschlossene Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für ausländische Qualifikationen von Zuwander/innen
und Flüchtlingen. Zentrale Inhalte des neuen Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung mitgebrachter
Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung von Bewertungsverfahren sowie speziellen
Verfahren, die für Flüchtlinge notwendig sind, die über keinen formalen Nachweis ihrer Qualifikation
verfügen.
Integrationsminister Sebastian Kurz: "Der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist ein zentraler Schritt für
die erfolgreiche Integration von Zuwander/innen und Asylberechtigten in Österreich. Mit dem neuen Anerkennungs-
und Bewertungsgesetz haben wir mit neuen und kürzeren Verfahren sowie verstärkter Beratung die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass sie ihre Fähigkeiten möglichst rasch in Österreich einbringen können."
Spezielle Verfahren für Asylberechtigte
Insbesondere für Asylberechtigte stellt der bildungsadäquate Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt
eine zentrale Herausforderung für ihre Integration dar. Häufig fehlen ihnen aufgrund ihrer Flucht Zeugnisse,
die abgeschlossene Ausbildungen oder Berufserfahrung belegen. Das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz sieht
hier besondere Verfahren vor, damit auch bei Verlust erforderlicher Unterlagen die jeweilige Qualifikation festgestellt
werden kann. Außerdem werden Bewertungsverfahren eingeführt und die Fristen für alle Anerkennungsverfahren
vereinheitlicht, die nun auf vier Monate verkürzt werden.
Franz Wolf, Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF): "Die Beschäftigung
von Asylberechtigten und Zuwander/innen am Arbeitsmarkt ist ein entscheidender Indikator für ihre Integration.
Von Bedeutung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt sind vorhandene Qualifikationen: Wer diese mitbringt, dem
sollen sie auch so gut wie möglich anerkannt werden. Unser Ziel ist es, dass Asylberechtigte in Österreich
möglichst rasch selbsterhaltungsfähig werden."
ÖIF als Servicedienstleister im Bereich Anerkennung
Der ÖIF unterstützt Flüchtlinge und Zuwander/innen bei der Anerkennung ihrer ausländischen
Qualifikationen durch das Online-Portal berufsanerkennung.at, das durch das Gesetz weiter als Informations- und
Serviceportal ausgebaut wird. Die Plattform bietet ihnen derzeit zentrale Informationen über die Abwicklung
der Anerkennungsverfahren und liefert in nur sechs Schritten die richtige Anlaufstelle für ihr Anliegen. Die
Online-Datenbank ist in vier Sprachen verfügbar und wird laufend aktualisiert und erweitert. Das Anerkennungshandbuch
"Anerkennungs-ABC" bietet Informationen zu 200 verschiedenen Berufsgruppen, ist kostenlos in Deutsch
und Englisch erhältlich und liegt an vielen Beratungsstellen auf. Der ÖIF organisiert außerdem
vierteljährlich das "Netzwerk Anerkennung", das Stakeholder/innen aus verschiedenen Kompetenzbereichen
rund um das Thema Anerkennung an einen Tisch bringt und Herausforderungen im Anerkennungsbereich diskutiert. Die
Ergebnisse der Arbeit des „Netzwerk Anerkennung“ flossen in das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz ein.
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