LH Kaiser und LHStv.in Schaunig: Wichtiger rechtlicher Schritt, Vermögenswerte kommen
in zwei Zweckgesellschaften – Dank für Geschlossenheit in dieser Kärntner Zukunftsfrage
Klagenfurt (lpd) - Der Kärntner Landtag hat am 28.04. einstimmig die Kärntner Landesholding aufgelöst.
Beschlossen wurden die mit dieser Auflösung verbundene Gesetzesmaterie, wonach auch die Landesverfassung,
Geschäftsordnung des Landtages, Wirtschaftsförderungsfonds und Landesrechnungshofgesetz geändert
werden. Zugleich wird ein Gesetz über zwei neue Zweckgesellschaften geschaffen, einmal für den Fonds
Sondervermögen Kärnten („Zukunftsfonds“) und zweitens werden die bisherigen Beteiligungen des Landes
über ein eigenes Kärntner Beteiligungsverwaltungsgesetz geregelt.
Landeshauptmann Peter Kaiser dankte für die Geschlossenheit und Einigkeit in dieser zentralen Zukunftsfrage
des Landes. Dieser rechtliche Schritt sei nach der Ablehnung des Angebotes des Kärntner Ausgleichzahlungsfonds
durch die Gläubiger notwendig geworden, um potentielle künftige Haftungen für die Heta auszuschließen,
erklärten Kaiser und Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Da es keine Verbindung zur Bank gebe, habe man
diesen Schritt setzen müssen, um die rechtliche Verbindung zur Bank zu lösen. Dazu habe es im Vorfeld
auch ausreichend Informationen für alle Parteien gegeben. Die Vorgangsweise habe nicht transparenter und nachvollziehbarer
sein können, so Schaunig. Die Vermögenswerte des Landes werden nun in die zwei genannten Anstalten, Sondervermögen
und Beteiligungsverwaltung, gebracht. Mit dieser Änderung der Gesetze bzw. Neuregelung seien alle berechtigten
Interessen berücksichtigt worden, führte Schaunig aus.
Der Landeshauptmann betonte ebenfalls, dass breit in den Regierungssitzungen über diese Thematik diskutiert
worden sei. Auch habe es viele Kontakte zu Bundesstellen wie Bundeskanzleramt und dessen Verfassungsdienst gegeben,
um rechtlich bestens abgesichert zu sein. Die nun erfolgte Vorgangsweise sei als richtig dargestellt worden, sagte
Kaiser. Auch sei klargestellt worden, dass damit keine zusätzlichen Ausgaben für das Land anfallen würden
und auch die Frage nach dem Konsultationsmechanismus sei in diesem Zusammenhang nicht relevant. Es sei keine Verfassungswidrigkeit
gegeben „Es ist eine wesentliche Entscheidung für Kärnten und für die Zukunft des Landes damit getroffen
worden“, sagte Kaiser und machten den Abgeordneten ein Kompliment für ihre Geschlossenheit.
Die Abgeordneten wiesen auf die Notwendigkeit dieses rechtlichen Schrittes hin, denn damit würden etwaige
Bedrohungsszenarien durch potentielle künftige Belastungen von Kärnten abgewehrt werden.
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