Einstimmigkeit für neues Kärntner Feuerwehrgesetz

 

erstellt am
29. 04. 16
11:00 MEZ

LH Kaiser: Feuerwehrleute können nun bis 70 aktiv sein – Gut für die Feuerwehren und gut für Kärnten – Dank für ihren jüngsten Einsatz
Klagenfurt (lpd) - Die jüngsten Schneefälle haben es einmal mehr gezeigt, wie unverzichtbar Kärntens Feuerwehren sind. Am 28.04. wurde im Kärntner Landtag einstimmig die Änderung des Kärntner Feuerwehrgesetzes beschlossen. Nun können Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bis zum 70. Lebensjahr aktiv in ihren Feuerwehren tätig sein, sie erhalten den Status Reservist. Bislang konnten Feuerwehrleute nur bis 65 im Aktivstand bleiben.

Diese Flexibilisierung der Altersgrenze wurde im Landtag allseits positiv bewertet. Feuerwehrreferent Landeshauptmann Peter Kaiser sprach von einem sehr wesentlichen Gesetz, das nun den Wehren die Möglichkeit gibt, Wissen und Erfahrung von älteren Kameradinnen und Kameraden länger als bisher zu nützen.

„Das erworbene Wissen und die Erfahrung stehen den Feuerwehren länger zur Verfügung“, so Kaiser. In den Feuerwehren werde auch viel soziale Kompetenz und das Miteinander von Alt und Jung gelebt. Diese Verlängerung der Aktivzeit, selbstverständlich freiwillig und nach persönlicher Eignung, sei ein gutes, wichtiges Zeichen für das Land. „Das neue Gesetz ist gut für die Feuerwehren und für Kärnten“, verwies der Landeshauptmann auf viele Diskussionen im Vorfeld der Gesetzesänderung.

Kaiser dankte nochmals allen Feuerwehren für ihren jüngsten Einsatz aufgrund der Schneefälle. „Kärnten ist stolz, solche Frauen und Männer im Einsatzfall zur Verfügung zu haben“, so Kaiser. Ohne freiwillige Feuerwehren wäre die Sicherheit nicht aufrechtzuerhalten, sie verdienen allerhöchste Wertschätzung, waren sich die Abgeordneten einig.

 

 

 

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