Nationalrat beschließt Basiskonto und bessere Kontovergleichbarkeit durch Bankenrechner
Wien (bmask) - Sozialminister Alois Stöger spricht sich klar gegen die derzeit diskutierte Einführung
von Bankomatgebühren aus. Er stellt sich damit auf die Seite der Konsumentinnen und Konsumenten und empfiehlt
den Banken mehr Kundenfreundlichkeit: "Ich fordere die Banken und Geldinstitute auf, sich diesen Schritt sehr
gut zu überlegen. Die Kundinnen und Kunden, die ohnehin bereits jetzt hohe Kontoführungsgebühren
zahlen müssen und darüber hinaus so gut wie keine Sparzinsen bekommen, werden eine weitere Belastung
durch neue Gebühren nicht akzeptieren." Gleichzeitig kündigt Stöger an überprüfen
zu lassen, ob es auch gesetzliche Möglichkeiten zur Verhinderung einer solchen Gebühr gibt.
Ganz im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten beschloß der Nationalrat am 27.04. das vom Sozialministerium
erarbeitete Verbraucherzahlungskontogesetz. Dieses beinhaltet die Einführung eines Basiskontos sowie eine
bessere Vergleichsmöglichkeit von Bankentgelten. Sozialminister Alois Stöger sieht damit einen Meilenstein
im Konsumentenschutz umgesetzt: "150.000 Menschen in Österreich haben derzeit kein Bankkonto. Sie werden
an der Teilnahme am wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen. Mit einem Basiskonto, dessen Kosten mit maximal 40 Euro
für Bedürftige und sonst höchstens 80 Euro im Jahr beschränkt ist, wollen wir die Chancen und
die Lebensqualität aller Menschen erhöhen." Das Basiskonto kann von allen beantragt werden, auch
von jenen, die aus unterschiedlichen Gründen bis jetzt von einem Konto ausgeschlossen waren, es besitzt sämtliche
Funktionen eines Kontos, darf aber nicht überzogen werden. Sozialminister Stöger ergänzt: "Beim
Basiskonto haben wir die Gebühren bereits klar gedeckelt, es gibt keinen Spielraum für Bankomatgebühren."
Mit dem Verbraucherzahlungskontogesetz wird die Bundesarbeitskammer mit der Erstellung und dem Betrieb einer Website
betraut, die einen leichten Vergleich der unterschiedlichen Entgelte der Banken ermöglicht. Diese Verbesserung
betrifft alle Kundinnen und Kunden, nicht nur künftige Basiskonteninhaber. "Dadurch können die Entgelte
der verschiedenen Banken übersichtlich verglichen werden. Das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz
und Kundenfreundlichkeit", so Stöger. Man kann in Zukunft schon vor der Eröffnung eines Girokontos
das individuell günstigste Konto aussuchen und dann auch die Bedingungen im Nachhinein überprüfen.
"Der Kontowechsel wird durch das neue Gesetz erleichtert. Die alte und die neue Bank müssen ihn künftig
selbständig abwickeln", erklärt Sozialminister Stöger abschließend.a
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