Stöger gegen Einführung von Bankomatgebühren

 

erstellt am
28. 04. 16
11:00 MEZ

Nationalrat beschließt Basiskonto und bessere Kontovergleichbarkeit durch Bankenrechner
Wien (bmask) - Sozialminister Alois Stöger spricht sich klar gegen die derzeit diskutierte Einführung von Bankomatgebühren aus. Er stellt sich damit auf die Seite der Konsumentinnen und Konsumenten und empfiehlt den Banken mehr Kundenfreundlichkeit: "Ich fordere die Banken und Geldinstitute auf, sich diesen Schritt sehr gut zu überlegen. Die Kundinnen und Kunden, die ohnehin bereits jetzt hohe Kontoführungsgebühren zahlen müssen und darüber hinaus so gut wie keine Sparzinsen bekommen, werden eine weitere Belastung durch neue Gebühren nicht akzeptieren." Gleichzeitig kündigt Stöger an überprüfen zu lassen, ob es auch gesetzliche Möglichkeiten zur Verhinderung einer solchen Gebühr gibt.

Ganz im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten beschloß der Nationalrat am 27.04. das vom Sozialministerium erarbeitete Verbraucherzahlungskontogesetz. Dieses beinhaltet die Einführung eines Basiskontos sowie eine bessere Vergleichsmöglichkeit von Bankentgelten. Sozialminister Alois Stöger sieht damit einen Meilenstein im Konsumentenschutz umgesetzt: "150.000 Menschen in Österreich haben derzeit kein Bankkonto. Sie werden an der Teilnahme am wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen. Mit einem Basiskonto, dessen Kosten mit maximal 40 Euro für Bedürftige und sonst höchstens 80 Euro im Jahr beschränkt ist, wollen wir die Chancen und die Lebensqualität aller Menschen erhöhen." Das Basiskonto kann von allen beantragt werden, auch von jenen, die aus unterschiedlichen Gründen bis jetzt von einem Konto ausgeschlossen waren, es besitzt sämtliche Funktionen eines Kontos, darf aber nicht überzogen werden. Sozialminister Stöger ergänzt: "Beim Basiskonto haben wir die Gebühren bereits klar gedeckelt, es gibt keinen Spielraum für Bankomatgebühren."

Mit dem Verbraucherzahlungskontogesetz wird die Bundesarbeitskammer mit der Erstellung und dem Betrieb einer Website betraut, die einen leichten Vergleich der unterschiedlichen Entgelte der Banken ermöglicht. Diese Verbesserung betrifft alle Kundinnen und Kunden, nicht nur künftige Basiskonteninhaber. "Dadurch können die Entgelte der verschiedenen Banken übersichtlich verglichen werden. Das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit", so Stöger. Man kann in Zukunft schon vor der Eröffnung eines Girokontos das individuell günstigste Konto aussuchen und dann auch die Bedingungen im Nachhinein überprüfen. "Der Kontowechsel wird durch das neue Gesetz erleichtert. Die alte und die neue Bank müssen ihn künftig selbständig abwickeln", erklärt Sozialminister Stöger abschließend.a

 

 

 

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