Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum effektiven Schutz von ArbeitnehmerInnenrechten
Wien (bmask) - Die Zunahme grenzüberschreitender Arbeitseinsätze ist eine Herausforderung für
Lohnbedingungen und arbeitsrechtliche Mindestgarantien in Österreich. Der Ministerrat hat daher in seiner
Sitzung vom 26.04. die Vorlage eines Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes beschlossen. Sozialminister
Alois Stöger sieht darin einen wesentlichen Schritt gegen die Untergrabung von lohn- und sozialrechtlichen
Ansprüchen: "Gerade in der Situation eines steigenden internationalen Wettbewerbs ist es wichtig, vor
Billigkonkurrenz, Lohndruck und Sozialdumping zu schützen. Es geht mir um die Sicherstellung von Mindestrechten.
Nach Österreich entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zu denselben Arbeitsbedingungen beschäftigt
werden wie in Österreich Beschäftigte", so Stöger.
Damit wird eine EU-rechtliche Vorgabe erfüllt, nach der die Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie
bis Mitte Juni dieses Jahres in österreichisches Recht zu implementieren ist. Die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten
der EU verspricht eine wesentliche Verbesserung bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von ArbeitnehmerInnenrechten.
Denn die Richtlinie sieht eine bleibende und routinemäßig verwendbare Struktur für eine Zusammenarbeit
zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten vor. "Unser Grundsatz gleicher Lohn für gleiche
Arbeit am gleichen Arbeitsplatz muss in ganz Europa gelten. Unterentlohnung und andere Übertretungen österreichischer
Arbeitsbedingungen in anderen Mitgliedstaaten können nun in der Praxis wesentlich leichter verfolgt werden.
Das garantieren detaillierte Bestimmungen über die grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit",
zeigt sich Sozialminister Alois Stöger überzeugt.
Das Sozialministerium hat die Umsetzung der EU-rechtlichen Bestimmungen auch zum Anlass genommen, die bestehenden
Rechtsgrundlagen für die arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Entlohnung, Arbeitszeit und Urlaub klar strukturiert
zusammenzuführen. Das neue Gesetz gilt sowohl für inländische und entsandte ArbeitnehmerInnen als
auch für grenzüberschreitend überlassene Arbeitskräfte und HeimarbeitnehmerInnen. Der Gesetzesvorschlag
führt außerdem im Baubereich die Haftung von Auftraggebern für Lohnansprüche von grenzüberschreitend
entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern ein und verschärft die bestehende Generalunternehmerhaftung
bei unrechtmäßiger Weitergabe von Aufträgen. Darüber hinaus werden für Entsendungen Verwaltungsvereinfachungen
eingeführt, die sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen haben, insbesondere für konzerninterne Entsendungen,
bei der Vorabmeldung einer Arbeitnehmerentsendung und in der Weise, wie Unterlagen am Ort des Arbeitseinsatzes
bereitzuhalten sind.
Der Gesetzesvorschlag wird nun dem Parlament zugewiesen und soll mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
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